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Kim Schmitz beim Verlassen des Gerichts. Das Urteil freut den 38-Jährigen.
Megaupload-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom kann weiter aufatmen: Ein Gericht in Neuseeland hat am Donnerstag die im Jänner stattgefundene Hausdurchsuchung bei dem Millionär als gesetzeswidrig eingestuft. Damit gilt alles, was an Beweismaterial von der Polizei mitgenommen wurde, als illegal beschlagnahmt.
Durchsuchungsbefehl zu vage
Das Gericht begründet die Entscheidung mit einem zu vage formulierten Durchsuchungsbefehl. Dieser sei zu allgemein gewesen und habe nicht den Straftatbestand beschrieben, der Dotcom zur Last gelegt wird. Richterin Helen Winkelmann hat die Durchsuchung somit als unzulässig klassifiziert. Die neuseeländische Polizei hat sich zu dem Urteil noch nicht geäußert, überlegt aber, welche Schritte als nächste eingeleitet werden.
Material wird zurückgegeben
Auch die Festplatten, die mittlerweile kopiert wurden und sich in den Händen des FBI befinden, wurden unrechtmäßig mitgenommen, da Dotcom niemals sein Einverständnis dazu gab. Jetzt soll ein unabhängiger Anwalt darüber entscheiden, was von dem Material für die Ermittlungen relevant ist. Relevante Beweise werden den amerikanischen Behörden übergeben, alles andere muss an Kim Schmitz zurückgegeben werden.
Ob Dotcom an die USA ausgeliefert wird, entscheidet sich am 24. August. (iw, derStandard.at, 28.6.2012)