In einem seiner Interviews zum Abschied hat der langjährige Industrie-Präsident Veit Sorger in News vorgeschlagen, bei Nationalratswahlen der siegreichen Partei 50 Bonusmandate zu geben. Dadurch verhindere man schwache Koalitionsregierungen.

Sorger hat nicht dazu gesagt (oder News hat es weggekürzt), dass dieses Bonus-Wahlrecht in Griechenland gilt. Vielleicht, weil die griechische Performance derzeit weder bei den Politikern noch in der Bevölkerung viel gilt. Ihr Wahlrecht ist aber hochinteressant. Und deshalb sollte man sagen, wo es angewendet wird.

Tatsächlich wäre diese Variante einer Reform des Wahlrechts recht einfach zu implementieren. Griechenland hat (mit einer etwas größeren Bevölkerung als Österreich) ein Parlament mit 300 Sitzen. 50 davon erhält die Siegerpartei (am 17.Juni die Konservativen), 250 Sitze werden nach den Ergebnissen aufgeteilt.

Das griechische Modell macht mehr Sinn als die Wiener Koalitionsidee einer populistischen und minderheitsfeindlichen Verkleinerung des Nationalrats. Wir sollten nämlich ernsthaft die Umsetzung der Demokratie- Erfordernisse des 21. Jahrhunderts diskutieren. Das sind:

1. Wegen des Zerfalls der ehemals großen weltanschaulichen Lager ein wirksames Mehrheitswahlrecht;

2. eine stärkere Persönlichkeitskomponente zur Forcierung interessanter Figuren;

3. weil es immer wieder neue Gruppierungen gibt, ein minderheitenfreudliches Wahlrecht.

4. Mehr direkte Demokratie, ohne das Parlament zu entmachten.

Bei 183 Mandataren des Nationalrats würden möglicherweise zwanzig, in die Gesamtzahl der Sitze inkludierte Bonusmandate für den Wahlsieger genügen, um den Volkswillen abzubilden und gleichzeitig eine Gestaltungsmehrheit zu ermöglichen.

Um kleinen Parteien (früher die Liberalen, künftig vielleicht die Piraten) eine Chance zu geben, sollte die Einstiegshürde von vier auf drei Prozent reduziert werden.

Ein ausgebautes Vorzugsstimmen-System würde Persönlichkeiten zugutekommen, die den Funktionärsdurchschnitt überragen.

Was würde das für die österreichische Realität bedeuten? 40 bis 42 Prozent Stimmenanteil würden genügen, um der Partei auf Platz eins zu einer absoluten Mehrheit zu verhelfen. Wolfgang Schüssel hätte also 2002 (wäre das Bonus-Wahlrecht kurz davor eingeführt worden) eine ÖVP-Alleinregierung bilden können.

Allerdings hätte Schüssel (wäre 1999 schon mit der Bonusvariante gewählt worden) im Jahre 2000 als Dritter nicht mit der FPÖ koalieren können. Der Kanzler hätte weiter Viktor Klima (SPÖ) geheißen. Die Grünen wären vermutlich in die Regierung eingezogen. Schwarz-Blau hätte nicht stattgefunden.

Und: Die Liberalen mit Heide Schmidt wären bei einer Schwelle von nur drei Prozent im Nationalrat geblieben.

Die Wahlrechtsexperten müssten noch Hand anlegen, die Parteien ihre Machtinteressen hintanstellen. Dann könnte ein Wurf gelingen, der unserer Demokratie wieder mehr Schwung verleiht. (Gerfried Sperl, DER STANDARD, 1.7.2012)