Wien - Hätte Wien bereits seinen neuen "Stadtrechnungshof", hätte dieser auch die Vorgänge rund um den Skylink prüfen können - auch wenn das Land Wien nur 20 Prozent der Anteile hält. Denn die Prüfkompetenzen des Kontrollamts werden nun deutlich ausgeweitet, die Institution ab 2013 zum Stadtrechnungshof aufgewertet. Darauf hat sich die rot-grüne Stadtregierung geeinigt.
So soll ein Prüfvorbehalt des Stadtrechnungshofes künftig fixer Bestandteil aller Public-Private-Partnership-Verträge sein, die die Stadt abschließt und die Prüfer können in Hinkunft auch Firmen, an denen Wien mit weniger als 50 Prozent beteiligt ist, unter die Lupe nehmen. Ausgeweitet wird auch die Sicherheitskontrollkompetenz, bei der es um die Gesundheit und mögliche Lebensgefahr für Mitarbeiter geht - der Stadt-RH soll auch Töchter- und Enkelfirmen der Stadt dahingehend prüfen können, wie beispielsweise Wiener Wohnen, die Wiener Linien oder den Fonds Soziales Wien. Geprüfte Abteilungen oder Firmen müssen spätestens nach sechs Monaten erklären, warum sie die Empfehlungen des Stadt-RH noch nicht umgesetzt haben.
Mehr Stadt als Land
Warum Wien einen Stadt- und keinen Landesrechnungshof bekommt, erklärt SP-Kontrollamtssprecher Thomas Reindl mit der Sonderstellung der Bundeshauptstadt als Gemeinde und Land. "Wien ist als Land in der Verwaltung wenig tätig, auch das Budget wird im Gemeinderat beschlossen - wir betonen dadurch die Prüfkompetenz auf Stadtebene."
Der Grüne Klubchef David Ellensohn betonte, dass damit ein "jahrelanges Anliegen der Opposition" umgesetzt werde und dass eine stärkere Kontrolle seitens der Stadt umso wichtiger sei, da die derzeitige (schwarz-blaue) Opposition ihre Arbeit nicht ausreichend leiste. Dabei werden mit dem Stadt-RH auch die Rechte der Parteien, die nicht in der Regierung sind, gestärkt.
Denn die Oppositionsparteien hatten bisher zwar den Vorsitz im Kontrollamtsausschuss, durften sich aber an der Diskussion nicht beteiligen. Das wird nun geändert, auch können in Zukunft alle Gemeinderatsmitglieder an Sitzungen des Ausschusses teilnehmen.
Anders als bisher wird der Posten der Stadtrechnungshof-Direktors öffentlich ausgeschrieben, Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung sind künftig nicht mehr Voraussetzung für eine Bewerbung. Die von einer Personalberatungsfirma drei bestgereihten Bewerber stellen sich einem Hearing im Ausschuss, bei dem auch der Bürgermeister anwesend ist. Das Gremium kann danach dem Bürgermeister einen, zwei oder alle drei Kandidaten als geeignet empfehlen, dieser hat das Vorschlagsrecht an den Gemeinderat, der die Bestellung beschließt. (Bettina Fernsebner-Kokert, DER STANDARD, 3.7.2012)