In den wieder aufgeflammten Diskussionen zur geplanten Liberalisierung des "Fortpflanzungsmedizingesetzes" (FMedG) berufen sich Befürworter gerne auf die im April 2012 veröffentlichte Stellungnahme von 19 Mitgliedern der Bioethikkommission (BEK), - so auch Andrea Heigl in einem STANDARD-Kommentar (2.7.), in dem sie die Kritik an der Forderung, dass sich künftig auch lesbische Paare und alleinstehende Frauen ihren Kinderwunsch per künstlicher Befruchtung erfüllen können, als "weltfremd" qualifiziert.

Weniger diskutiert werden allerdings die zahlreichen Widersprüche, in die sich eine solche Forderung verwickelt. Was also spricht dagegen, dass der Staat eine In-vitro-Fertilisierung (IVF) bei Lesben und alleinstehende Frauen mit Kinderwunsch freigibt - bzw. was spricht dafür, auch weiterhin nur heterosexuelle Paare zuzulassen?

Zunächst ein Blick auf den Gesetzestext: Die Inanspruchnahme der künstlichen Befruchtung ist laut FMedG zeugungsunfähigen Frauen und Männern vorbehalten. Aber: Weder Lesben noch homosexuelle Männer sind krank, sie sind prinzipiell zeugungsfähig. Auch heterosexuelle, gesunde Paare haben nach § 2,2 des FMedG kein Recht auf künstliche Fortpflanzung. Von einer Diskriminierung Homosexueller kann daher keine Rede sein. - Offenbar möchte die BEK die künstliche Erzeugung von Menschen als solche aus dem Kontext medizinisch indizierter Behandlung herauslösen. Dann aber bräuchten wir überhaupt ein neues, eigenes Gesetz, das die Beliebigkeit im Umgang mit künstlich erzeugten Menschen regelt ("Gesetz zur Kindererzeugung" o. Ä.). Mit Fortpflanzung und Medizin hat das aber nichts mehr zu tun, eher mit Lifestyle und Wunsch-"Medizin".

Der Zweck ...

Zweitens: Auch eine alleinstehende Frau soll nun Kinderwünsche erfüllen dürfen - ganz ohne Mann. Die BEK rechtfertigt diese Forderung mit der Selbstverwirklichung der Person. Konsequent gedacht, öffnet man damit aber missbräuchlichen Anwendungen Tür und Tor. Denn wer kann schon kontrollieren, zu welchem Zweck das Kind letztlich erzeugt wurde: als Wunschkind, für das Schwangerschaftserlebnis, als versteckte Leihmutterschaft usw.?

Drittens: Die intakte Familie gebe es ohnehin nicht mehr, wird argumentiert, also warum bei der IVF darauf pochen? Die Tatsache der Vaterlosigkeit - dass Kinder schicksalhaft einen Elternteil verlieren oder durch Scheidung vaterlos aufwachsen - könne bei lesbischen Paaren nicht schlimmer als die "natürliche" gewertet werden. - Immerhin geben Vertreter dieser Position zu, dass Vaterlosigkeit nicht optimal ist. Was jeder im Lehrberuf Tätige bestätigen kann, da meist klar erkennbar ist, ob ein Kind aus einer intakten oder zerrütteten Familie kommt. Darüber hinaus scheinen die Proponenten dieses Vorschlags aber völlig zu übersehen, dass ein schicksalhaftes Ereignis ethisch anders zu bewerten ist als eine Entscheidung: wenn also etwa eine Person für ein Kind von vornherein Vaterlosigkeit plant und intendiert.

Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter - nicht umgekehrt. Es gibt kein Recht auf ein Kind. Kinder sind immer ein Geschenk und können niemals als Besitzrecht eingefordert werden. Dass jedes Kind optimalerweise unter der Obhut beider Elternteile aufwächst, wird von kaum jemand ernsthaft angezweifelt. Hier muss das Kindeswohl vor dem Kinderwunsch Vorrang haben. Das prinzipielle Recht des Kindes auf Eltern darf nicht willkürlich missachtet werden (vgl. UN-Kinderrechtskonvention).

... heiligt die Mittel?

Geht es nach dem Votum der Mehrheit der Ethikkommission, soll es ab nun Aufgabe des Staates sein, Kinder zu suboptimalen Lebensbedingungen zu verurteilen, in denen sie keinen leiblichen, sondern nur noch einen "Pipetten-Papa" (und später auch keine leibliche, sondern nur noch eine "Gebärleih-Mutter") haben? Überhaupt scheint die BEK eher aus taktischen, denn aus prinzipiellen Gründen gegen die Leihmutterschaft zu sein - die kommen muss, sobald das erste homosexuelle Männerpaar auf den Gleichheitsgrundsatz pocht und via Eizellenspende und Leihmutter eben auch zu einem Kind kommen will.

Viertens, heißt es, würde man die Menschen zwingen, ins Ausland zu gehen, wenn man in Österreich nicht alles erlauben würde. Nun, das kann sein, da der Weg ins Ausland ja nicht verboten ist. Dieser Logik entsprechend müsste man dann aber auch Organhandel hierzulande erlauben, weil die Österreicher sonst bis nach Indien oder China fahren müssten. Oder die Leihmutterschaft, wo Frauen in armen Ländern ausgebeutet werden, um Kinder für Wohlhabende aus dem Westen auszutragen. Die Tatsache, dass jemand (im Ausland oder sonst wo) etwas erlaubt oder tut, ist noch kein hinreichender Rechtferigungsgrund für das eigene Handeln.

Im Reich der Zwecke (Recht auf ein Kind als Teil der Selbstverwirklichung, Erfüllung des Kindeswunsches um jeden Preis) bleibt jedenfalls wenig Platz für die Würde des Kindes. Darin liegt die schlechte Lehre vom guten Zweck, der alle Mittel heiligt. Aber vielleicht stört das eine "Bioethische Zweckkommission" nicht. Nur sollte sie es dann auch offen zugeben. (Susanne Kummer, DER STANDARD, 4.7.2012)