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Die Frage nach einfacher oder Zweidrittelmehrheit ist nicht unerheblich.

Foto: ap/katja lenz

Es sind keine juristischen Leichtgewichte, die da der Meinung sind, dass der sogenannte Fiskalpakt einer Verfassungsmehrheit statt einer einfachen Mehrheit bedürfe. Auch ist unter den Professoren nicht wirklich einer, den man als verschrobenen Anti-EU-Troll qualifizieren könnte. Der Linzer Rechtswissenschafter Franz Leidenmühler, der Salzburger Europarechtler Stefan Griller und - laut Attac - der Wiener Verfassungsrechtler Heinz Mayer sind jedenfalls der Ansicht, dass man für den Fiskalpakt eine Zweidrittelmehrheit in den nationalen Parlamenten brauche, weil es sich um eine Änderung der Verträge der europäischen Union handle.

Die Leute von Attac fordern unter Berufung auf diese Experten den Bundespräsidenten Heinz Fischer, selbst Staats- und Verfassungsrechtler, auf, das entsprechende Gesetz nicht als "verfassungsmäßig zustande gekommen" zu betrachten.

Der Fiskalpakt wird von der europäischen Linken, von Gewerkschaften, aber auch den Grünen und speziell von jenen bekämpft, die glauben, Schuldenmachen ohne Ende sei eine akzeptable Wirtschaftspolitik. Für sie steht der Pakt für "Kaputtsparen". In einer etwas realistischeren Betrachtungsweise steht der Fiskalpakt dafür, dass sich bestimmte Länder nicht mehr uferlos und auf Kosten anderer verschulden können sollen. Das ändert aber nichts daran, dass die Bedenken der Verfassungsrechtler ernst genommen werden sollten. (Hans Rauscher, DER STANDRAD, 5.7.2012)