Berlin - Im Verfahren um die Kokain-Affäre des TV-Moderators und Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch keine Vorentscheidung gefallen. "Das Verfahren ist weiterhin völlig offen", sagte der Berliner Justizsprecher Björn Retzlaff am Dienstag auf Anfrage. Er widersprach damit einem Bericht der "Bild"-Zeitung.

Das Blatt hatte am heutigen Dienstag gemeldet, eine Einstellung der Ermittlungen werde immer wahrscheinlicher, weil Friedman bisher nur gelegentlicher Kokain-Konsum nachgewiesen werden könne. Dies soll nach "Bild"-Informationen das Ergebnis der Haaranalyse Friedmans gewesen sein. Der gelegentliche Konsum von Kokain ist nach dem Betäubungsmittelgesetz aber noch nicht strafbar.

Retzlaff wies auch die Einschätzung zurück, dass eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens eine Blamage für die Berliner Staatsanwälte wäre. "Das ist ein totaler Unfug. Wir ermitteln in beide Richtungen und suchen auch Entlastendes." Nicht bestätigten wollte der Justizsprecher, dass am Mittwoch ein Treffen von Staatsanwaltschaft und einem Anwalt Friedmans in Berlin geplant sei. Die "Bild"-Zeitung hatte berichtet, dass die Anklagebehörde bis dahin prüfen wolle, ob der Zentralrats-Vize und TV-Moderator wenigstens zu einer Geldstrafe verurteilt werden könne.

Grundlage dafür sollen die Aussagen ukrainischer Prostituierter sein, nach denen Friedman diesen Kokain angeboten haben soll. In Justizkreisen herrsche aber Skepsis, ob die Aussage dieser Zeuginnen für eine Verurteilung des 47-Jährigen ausreichten, berichtete "Bild" weiter. Laut Betäubungsmittelgesetz macht sich strafbar, wer "einen anderen zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verleitet". (APA)