Dem Österreicher drohen bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft. Martin A. soll gemeinsam mit den beiden Beamten am 25. Februar einen wegen Raubmordes gefangen genommenen Albaner in den Bauch geschlagen haben. Später soll dieser auch gezwungen worden sein, eine Grube auszuheben, von der ihm angeblich suggeriert wurde, es handle sich um sein eigenes Grab. Am Tag darauf meldete ein deutscher UNO-Polizist den Vorfall. Danach wurde Martin A. von der Untersuchungsbehörde der UNO befragt und festgenommen. Am 27. Februar stellte ein Arzt in Prizren schwere psychische Probleme bei A. fest.
Kosovo
UNO beharrt auf Prozess gegen österreichischen Polizisten im Kosovo
Verfahren gegen Martin A. in Abwesenheit
Pristina/Wien - Im Prozess gegen einen ehemaligen
österreichischen UNO-Polizisten hat am Donnerstag der erste
Verhandlungstag im Kosovo stattgefunden. Da der Angeklagte vor dem
Bezirksgericht im südkosovarischen Orahovac nicht erschienen war,
stellte der internationale Ankläger den Antrag auf einen Prozess in
Abwesenheit von Martin A. Das erklärte der Pressesprecher der
UNO-Übergangsverwaltung im Kosovo (UNMIK), Andrea Angeli, am
Donnerstag. Der Richter wolle die Entscheidung darüber zu
Beginn der nächsten Woche bekannt geben. Die Mitangeklagten, zwei
lokale Polizisten, seien hingegen vor dem Gericht erscheinen.
Nachdem die internationale Staatsanwaltschaft im Kosovo bei der
UNO die Aufhebung der Immunität des österreichischen Polizisten
beantragt hatte, beschlossen Innen- und Außenministerium am 28.
Februar, A. unverzüglich zu repatriieren. Als dessen Immunität am 1.
März von der UNO aufgehoben wurde, war A. bereits außer Landes. Die
UNO zeigte sich damals "besorgt" über das Vorgehen Österreichs, weil
der UNO-Polizist ohne Genehmigung der UNMIK das Land verlassen habe. (APA)