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Tut sich vielleicht doch bald etwas in Sachen Neuaufsetzung des österreichischen Mietrechts? Der neue Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbunds (ÖHGB), Martin Prunbauer, hatte kürzlich im derStandard.at-Interview über "anachronistische Normen" im Mietrecht geklagt, unter anderem über zu weit gefasste Eintrittsrechte, die im Kern noch auf das erste Mietrecht des Jahres 1917 zurückgehen.

Georg Niedermühlbichler, als Präsident der Mietervereinigung (MVÖ) so etwas wie der natürliche Feind der Hausbesitzer, überrascht nun mit einer Offensive: Er zeigt sich dazu bereit, diese strengen Eintrittsrechte teilweise aufzugeben. Niedermühlbichler kann sich eine neue Regelung analog zu jener im Wiener Baurecht vorstellen, wo es künftig nur noch minderjährigen Kindern gestattet sein wird, die günstigen Verträge der Eltern zu übernehmen.

Paragraph 12 MRG

Die Eintrittsrechte sind im Paragraph 12 des Mietrechtsgesetzes (MRG) geregelt. Derzeit kann ein Hauptmieter einer Wohnung (die in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fällt) seine Hauptmietrechte an den Ehepartner oder einen Verwandten "in gerader Linie" (Kinder, Enkel) abtreten, sofern der Eintretende schon mindestens zwei Jahre lang in der Wohnung gelebt hat. Für Geschwister gilt die Regelung ebenfalls, diese müssen aber mindestens fünf Jahre lang im gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Wichtig: Der Hauptmieter kann das Hauptmietrecht nicht nur aktiv weitergeben, sondern die Regelungen werden auch im Falle seines Ablebens schlagend.

Finanziell zahlt sich das für den Eintretenden meist insbesondere dann aus, wenn es sich bei dem betreffenden Mietvertrag um einen "Altmietvertrag" aus der Zeit der Kategoriemieten oder sogar noch davor (vor 1982, Anm.) handelt. Dieser günstige Vertrag kann dann übernommen werden, es kommt also keine Neuvermietung zustande, der Vermieter kann den Mietzins nicht anheben.

Der Immobilienwirtschaft sind diese Eintritte naturgemäß ein Dorn im Auge, sie klagt auch über einen angeblich sehr hohen Anteil an - kaum beweisbaren - unrechtmäßigen Eintritten. "Sie brauchen sich nur die Melderegister anschauen, wie viele Kinder und Verwandte oft in Wohnungen gemeldet sind, ohne wirklich dort zu wohnen", sagte Prunbauer im Interview.

Im Gegenzug: Versicherungen raus aus dem BK-Katalog

Für sein avisiertes Entgegenkommen in diesem Bereich will Niedermühlbichler natürlich auch etwas haben. Ein Zuckerl, sozusagen. Die langjährige Forderung von MVÖ und Arbeiterkammer (AK), die Gebäude-Versicherungen aus dem Betriebskostenkatalog zu streichen, steht auf seiner Liste ganz oben. Ebenso die verpflichtende Aufzählung aller Zu- und Abschläge im Richtwertmietensystem, "sowohl im Mietvertrag als auch im Gesetz".

Und das war noch nicht alles. "Mietzinsobergrenze für alle Mietverhältnisse" nennt er auf Anfrage noch als großes Zuckerl, genauso wie die Streichung des Lagezuschlages und den Wegfall der Mietvertragsgebühr.

Das klingt nach ein bisschen viel an Faustpfand. Ein Zuckerl für eine ganze Torte. Doch die Vergangenheit lehrt, dass der Immobilienwirtschaft die Auflockerung der Eintrittsrechte durchaus ein paar Kalorien wert ist. Erst zu Jahresbeginn hielt der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI) eine Pressekonferenz ab, in der man sich ebenfalls zu mieterfreundlichen Zugeständnissen bereit zeigte. Präsident Udo Weinberger schlug damals konkret vor, dass bei der Weitergabe von Friedenskronen-Wohnungen an Angehörige eine Mieterhöhung möglich sein sollte, wenn der Vermieter das Gebäude thermisch sanieren lässt.

Jetzt ist zwar absehbar, dass sich ÖHGB, ÖVI und der WKÖ-Fachverband der Immobilientreuhänder nicht sofort auf die Liste stürzen werden, um Niedermühlbichler einen Wunsch nach dem anderen zu erfüllen. Und natürlich sitzen im Justizministerium und im Parlament nach wie vor die maßgeblichen Player in der Sache. Aber wenn sich nun zumindest einmal die Interessenvertreter langsam auf einen gegenseitigen Zuckerl-Abtausch einigen können, dann wäre ein erster Schritt zum Fernziel "ein einheitliches Mietrecht für alle" getan. (derStandard.at, 20.7.2012)