In erster Instanz war Plantin am 22. Jänner vom Landgericht in Lyon ebenfalls zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Zuvor wurde er bereits 1999 zwei Mal wegen "rassistischer Publikationen" zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Das Gericht ordnete überdies an, dass Plantin seine Tätigkeit als Verleger für drei Monate einstellen muss.
Doktortitel in Geschichte wird er behalten dürfen
Vergangenen Samstag hatte Plantin einen Verwaltungsprozess gegen die Universität von Lyon gewonnen, die ihm seinen Doktortitel in Geschichtswissenschaft aberkennen wollte. Plantin hatte 1990 eine Dissertation über den französischen Revisionisten Paul Rassinier geschrieben. Vor zwei Jahren wurde dies Arbeit vom Rektorat als "inakzeptabel" befunden und Plantin verlor seinen Titel. Das Gericht befand am Samstag allerdings, dass Recht schaffende Verwaltungsakte nach viermonatiger Frist unaufhebebar sind.