In Spanien werden im Zuge der Bankenkrise die Bankmanager zur Kasse gebeten und werden mit Gehaltskürzungen rechnen müssen. An die Hilfskredite für angeschlagene Bankinstitute dürften entsprechende Auflagen gebunden sein, berichtet die Financial Times Deutschland (FTD). Dabei dürfen Manager von Insitituten, die Krisenhilfen benötigen, in Zukunft nicht mehr als 600.000 Euro an Grundgehalt und Zulagen beziehen. Diese Grenze für Vorstände und Topmanager kann noch weiter nach unten gesetzt werden und zwar dann, wenn der Spanische Banken-Restrukturierungsfonds FROB mehr als die Hälfte der Aktien eines Institutes übernimmt. Das wäre zum Beispiel bei der verstaatlichten Bankia der Fall. Auch die in Spanien sehr hohen Abfindungen werden auf 1,2 Millionen Euro beschränkt.

Diese Maßnahmen zu Gehaltskürzungen sind Teil von Vereinbarungen mit anderen Ländern der Eurozone und sollen am Freitag genehmigt werden, berichtet die FTD weiter. Die EU fordert unter anderem für das bis zu 100 Milliarden starke Hilfspaket eine umfassende Konsolidierung des Bankensektors, darunter fällt auch eine Erhöhung der Kernkapitalquote auf neun Prozent. Wie stark eine solche Erhöhung und sonste Restrukturierungsschritte ausfallen müssen, wird Ende November per Stresstest ermittelt.

Streit um Abwicklung

Die Vereinbarung sieht außerdem vor, dass nicht überlebensfähige Institute abgewickelt werden. Inzwischen mussten vier spanische Institute staatlich gestützt werden, weil sie durch das Platzen einer Immobilienblase ins Wanken geraten sind: die Bankia, CatalunyaCaixa, NovaGalicia und Banco de Valencia. Ob für diese eine Abwicklung in Frage kommt, ist noch strittig.

Spanien hat nach den Worten von Wirtschaftsminister Luis de Guindos keine Pläne für die Schließung der angeschlagenen Banken. Damit widerspricht Guindos Aussagen des spanischen Notenbankgouverneurs. Luis Maria Linde hatte kurz zuvor erklärt, nicht-lebensfähige Banken sollten abgewickelt werden.

Es war das erste Mal, dass ein Vertreter einer spanischen Institution einräumte, dass dies als Möglichkeit in Erwägung gezogen werden sollte. "Wenn ein Haus nicht stark genug ist, um seine Zukunft sicherzustellen, sollte es geregelt aufgelöst oder liquidiert werden", sagte Linde bei einer Parlamentsanhörung. Zugleich versicherte er, "zufriedenstellende Lösungen" für die Gläubiger der Geldhäuser zu finden. (APA/ctrl, 18.7.2012)