Anbieter von Telefon-Auskunftsdiensten müssen Kunden
laut einem OGH-Urteil unmittelbar am Beginn des Gespräches ungefragt
über die Kosten dieser Dienstleistung aufklären. "Es reicht nicht
aus, telefonisch darauf hinzuweisen, dass diese Informationen mittels
Faxabruf oder im Internet abrufbar sind" so Staatssekretärin Ursula
Haubner (F) am Donnerstag in einer Aussendung.
Vier Auskunftsdienste verklagt
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war im Auftrag des
Konsumentenschutzministeriums gegen insgesamt vier österreichische
Telefon-Auskunftsdienste mit einer Verbandsklage vorgegangen. Keiner
der Anbieter hatte am Beginn über die zu erwartenden Kosten dieser
Dienstleistung informiert.
Informationspflicht für alle
Das Gericht entschied weiters, dass diese Informationspflicht den
Betreiber auch dann trifft, wenn der Auskunftsdienst sich eines
anderen Netzbetreibers bedient. "Nur durch eine präzise Preisauskunft
unmittelbar vor Erteilung der Telefonauskunft, können Konsumenten
Preisvergleiche anstellen und dann entscheiden, ob sie das Telefonat
weiterführen wollen oder nicht", betonte Haubner.(APA)