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Anbieter von Telefon-Auskunftsdiensten müssen Kunden laut einem OGH-Urteil unmittelbar am Beginn des Gespräches ungefragt über die Kosten dieser Dienstleistung aufklären. "Es reicht nicht aus, telefonisch darauf hinzuweisen, dass diese Informationen mittels Faxabruf oder im Internet abrufbar sind" so Staatssekretärin Ursula Haubner (F) am Donnerstag in einer Aussendung.

Vier Auskunftsdienste verklagt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen insgesamt vier österreichische Telefon-Auskunftsdienste mit einer Verbandsklage vorgegangen. Keiner der Anbieter hatte am Beginn über die zu erwartenden Kosten dieser Dienstleistung informiert.

Informationspflicht für alle

Das Gericht entschied weiters, dass diese Informationspflicht den Betreiber auch dann trifft, wenn der Auskunftsdienst sich eines anderen Netzbetreibers bedient. "Nur durch eine präzise Preisauskunft unmittelbar vor Erteilung der Telefonauskunft, können Konsumenten Preisvergleiche anstellen und dann entscheiden, ob sie das Telefonat weiterführen wollen oder nicht", betonte Haubner.(APA)