Die
Deutsche Telekom
muss die Gebühren für
alle Leistungen, die sie anderen Netzanbietern zur Verfügung stellt,
durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
genehmigen lassen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am
Mittwoch in Leipzig. Es solle verhindert werden, dass der Marktführer
den bestehenden Anspruch auf einen Zugang zum Netz durch
ungerechtfertigte Gebühren unterläuft, hieß es zur Begründung. Damit
blieb die Klage der Telekom erfolglos.
Richter widersprachen ihren Kollegen
Das Unternehmen hatte sich darauf berufen, dass es sich nicht um
"wesentliche" Leistungen, beispielsweise Ansagedienste zum
Wetterbericht, Lottozahlen oder Kochrezepten, handelt. Diese
Leistungen seien nicht entscheidend für den Zugang ihrer Konkurrenten
zum Telekommunikationsmarkt. Nach Auffassung der Regulierungsbehörde
muss jedoch jede Gebühr von ihr genehmigt werden, die das Unternehmen
von anderen Wettbewerbern für das Zuschalten ins Netz verlangt. Dem
folgte der zuständige 6. Senat des Bundesgerichts.
Die Leipziger Richter widersprachen damit den Kollegen des Kölner
Verwaltungsgerichts. Diese hatten der Regulierungsbehörde zwar im
Grundsatz Recht gegeben, für die genannten Ansagetexte hielten sie
deren Einschalten aber für nicht erforderlich.(APA/dpa)