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Dem französischen rechtsradikalen Jean-Marie Le Pen wird eine Beteiligung an Folterungen im Algerien-Krieg (1954-62) vorgeworfen.

Foto: Reuters/CHARLES PLATIAU
Paris - Der französische Rechtsradikale Jean-Marie Le Pen muss sich weiter Vorwürfe gefallen lassen, er habe sich an Folterungen im Algerien-Krieg (1954-62) beteiligt. Vor einem Pariser Gericht scheiterte Le Pen am Donnerstag mit einer Verleumdungsklage gegen die Tageszeitung "Le Monde". Das Gericht folgte damit den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, nach deren Ansicht das Blatt über ausreichende Informationen verfügt hatte, um die Vorwürfe während des Wahlkampfes im vergangenen Jahr zu veröffentlichen. Le Pens Anwalt kündigte an, er wolle gegen das Urteil in Berufung gehen. "Le Monde" hatte im Mai und Juni 2002 über die Vorwürfe berichtet. Vier Folteropfer des Jahres 1957 schilderten in der Zeitung in Einzelheiten Misshandlungen mit Elektroschocks, Schlägen und Scheinexekutionen, an denen sich Le Pen beteiligt habe. Dies bestritt der Rechtsradikale energisch. Er sprach von "Manipulation" und einem "regelrechten Aufruf zum Mord". Dabei hatte er 1962 der Zeitung "Combat" gesagt, er habe "gefoltert, weil es getan werden musste". Le Pen hatte sich damals freiwillig für einen Geheimdiensteinsatz im Algerien-Krieg (1954-62) gemeldet.(APA)