Ljubljana - In der Affäre um den Landesverweis für den pensionierten Laibacher Erzbischof Alojz Uran (67) gerät der Vatikan immer mehr ins schiefe Licht. Wie die Marburger Tageszeitung "Vecer" berichtet, verlangte die römische Kurie einen Vaterschaftstest vom Oberhirten wegen des Vorwurfs, er habe zwei mittlerweile erwachsene Kinder. Uran habe dies abgelehnt, zugleich aber entschieden bestritten, den Zölibat jemals gebrochen zu haben. Trotzdem sei er sanktioniert worden.

Laut dem Zeitungsbericht war auch Urans Rücktritt als Laibacher Erzbischof im Jahr 2010 alles andere als freiwillig. Man habe ihn wegen der Vaterschaftsgerüchte zum Amtsverzicht gedrängt. Medienberichten zufolge steht auch schon fest, wo sich das "Exil" des beliebten Oberhirten befinden soll. Er soll in eine geistliche Einrichtung im italienischen Triest übersiedeln, berichtete der Fernsehsender RTV Slovenija unter Berufung auf Uran nahestehende Kreise. In Triest würden derzeit noch die letzten Vorbereitungen für die Unterbringung Urans getroffen.

"Persönliche Angelegenheit"

Während die slowenischen Bischöfe weiterhin von einer persönlichen Angelegenheit zwischen Uran und dem Vatikan sprechen, meldete sich dieser über seinen diplomatischen Vertreter in Ljubljana, Juliusz Janusz, erstmals zu Wort. Er richtete den Unterstützern Urans laut RTV Slovenija aus, "dass sie jegliche Initiative für den früheren Erzbischof zu seinem Besten unterlassen mögen".

Mehrere Geistliche hatten ihre Enttäuschung und Verwunderung über den drastischen Schritt des Vatikan geäußert, eine "Facebook"-Gruppe für Uran hat mittlerweile über 600 Unterstützer. Der Fall erinnert an jenen des slowakischen Erzbischofs Robert Bezak, der kürzlich vom Vatikan abgesetzt worden war. Wegen des Schritts gehen in der Diözese Trnava (Tyrnau) die Wogen hoch, zahlreiche Gläubige protestierten bei Messfeiern für den Bischof. Er wurde dem Vernehmen nach wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten abgesetzt, nachdem er einen freiwilligen Rücktritt abgelehnt hatte.

"Sühnestrafe"

Bei der von der Vatikanischen Bischofskongregation gegen Uran verhängten Maßnahme ("Verbot oder Gebot, sich in einem bestimmten Ort oder Gebiet aufzuhalten") handelt es sich um eine sogenannte "Sühnestrafe" nach Can. 1336 Paragraf 1 des Kodex des Kanonischen Rechts. Eine solche "Sühnestrafe" kann auch nur befristet verhängt werden. (APA, 25.7.2012)