Die Erwerbstätigkeit von Minderjährigen sollte nicht verboten sein. Sie kann einen wichtigen Beitrag zum Selbst- oder Familienerhalt darstellen und auch der Selbstfindung und Sinnstiftung dienen. Im Mittelpunkt sollten dabei immer die Bedürfnissen der betroffenen Kinder und deren Familien stehen und nicht die moralischen Prioritäten gesättigter Konsumenten in den Industrienationen. Daher ist Kinderarbeit keinesfalls abzuschaffen, aber die Bedingungen sind so weit zu verbessern, dass ein menschenwürdiges und sinnvolles Arbeiten auch für Minderjährige möglich ist, ohne sie dem Abgleiten in die Kriminalität und Schutzlosigkeit auszusetzen. (Michael Hart, derStandard.at, 30.7.2012)