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"Schutz der Betroffenen": Presseratspräsident Kralinger, Vize und Gewerkschafter Franz C. Bauer, Manager Warzilek (v. li.).

Foto: APA/Neubauer

Wien - Mehr Konkurrenz auf dem Boulevard, weniger Zurückhaltung im Umgang mit Suiziden: Der Presserat will dem "entgegenwirken". Ein neuer Punkt im Ehrenkodex verlangt nun "große Zurückhaltung" bei Berichten über Suizide, Suizidversuche und Selbstverstümmelung: "Verantwortungsvoller Journalismus wägt - auch wegen der Gefahr der Nachahmung - ab, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, und verzichtet auf überschießende Berichterstattung."

"Journalistisches Ethos verpflichtet zur Verantwortung, nicht Verdrängung", präzisiert Jurist Alexander Warzilek Berichte über Suizide etwa in Gefängnissen könnten "Missstände aufzeigen". Doch Berichte könnten zur Nachahmung motivieren, warnt er und rät: Suizid wäre noch der neutralste Begriff für die Tat. Methode und Ort ersucht er nicht zu schildern, aber Hilfsorganisationen für Gefährdete zu nennen, "Heroisierung, Romantisierung, Mystifizierung" wären zu vermeiden wie vereinfachende Erklärungen der Tat, ebenso Abschiedsbriefe oder -SMS. Um Menschenwürde und Privatsphäre auch Hinterbliebener zu schützen, ersucht er, weder Identität noch Lebensumstände des oder der Toten noch ihr Bild zu veröffentlichen.

Für Thomas Kralinger, Manager der Mediaprint ("Krone"/"Kurier") und des "Kurier" sowie Präsident des Presserats, bietet der neue Passus "Schutz aller Betroffenen".

Der Boulevard - "Krone", "Heute" und "Österreich" - blieb dem Presserat bisher fern. (fid, DER STANDARD, 3.8.2012)