Wien - Die Valida Pension AG hat eine Niederlage vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien erlitten. Zweimal schon sprach der EU-Gerichtshof aus, dass im Falle eines Todesfalles in eingetragenen Partnerschaften der oder die Hinterbliebene die gleichen Pensionsansprüche hat wie Ehepaare.
Die Valida Pension verweigerte sie ihnen - was das Gericht nun als diskriminierend feststellte. Sie muss die Pensionen künftig auch an eingetragene Paare zahlen. Und zwar unter den gleichen Bedingungen und in gleicher Höhe wie an hinterbliebene Ehepartner.
Klagen, um Recht zu bekommen
Das Komitee Lambda, eine österreichische Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle wie transidente Frauen und Männer, begrüßt das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. Bedauert wird, dass homosexuelle Paare ständig ihre Rechte einklagen müssten.
Valida zählt zu den größten österreichischen Pensionskassen. Austria Tabak arbeitet mit ihr ebenso zusammen wie viele Universitäten, der ORF und die Stadt Graz. Sie kann gegen das Urteil noch beim Oberlandesgericht Wien berufen. (red, DER STANDARD, 3.8.2012)