Der österreichische Datenschutzrat hat unisono eine Empfehlung an die Regierung ausgesprochen, sich an zwei EuGh-Verfahren im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu beteiligen.

Verfahren in Irland und gegen Deutschland

Die Republik soll einerseits am im Irland laufenden Verfahren, das in einer vom High Court initiierten Vorentscheidung über die Kompatibilität der Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten befinden soll. Ebenso einbringen soll sich die Regierung in den Prozess gegen Deutschland, das von der Europäischen Union seit 11. Juli wegen Nichtumsetzung der 2006 erlassenen Richtlinie belangt wird.

Die vom Bundesrat erlassenen Vorschriften wurden vom Bundesverfassungsgericht im März 2010 wegen Verfassungswidrigkeit für nichtig erklärt. In Österreich wurde die Vorratsdatenspeicherung im April 2011 mit Verspätung umgesetzt. Auch hierzulande gibt es verschiedene Initiativen wie AKVorrat oder „Zeiche mit", die sich für ihre Aufhebung einsetzen.

Grundsätzliche Klärnug erhofft

Der Datenschutzrat hat sich nach eigenen Angaben bereits im Jahr 2000 kritisch gegenüber einer etwaigen EU-Richtlinie geäußert. Man sieht in den beiden Verfahren eine Möglichkeit, eine grundsätzliche Klärung hinsichtlich der Konformität der „verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten" mit dem Telekommunikationsgeheimnis, der Grundrechtscharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention schaffen zu können.

Skepsis gegenüber Richtlinien-Novelle

Von der EU-Kommission wird aktuell ein Änderungsvorschlag zur umstrittenen Richtlinie vorbereitet. Der Datenschutzrat hält es jedoch für fraglich, dass dadurch substanzielle Verbesserungen erreicht werden können. Den zwei Verfahren kommt laut einer Aussendung des Gremiums auch deswegen große Bedeutung zu, da die Vorratsdatenspeicherung in einigen EU-Mitgliedsländern auf wenig Gegenliebe gestoßen ist.

Datenschutzrat skeptisch gegenüber Smart Metern

An einer anderen Front hat der Datenschutzrat einen E-Control-Entwurf zur Einführung von Smart Metern zum Messung vom Energieverbrauch begutachtet. Dieser sieht vor, dass die mit den Messautomaten erfassten Daten online abrufbar sein sollen.

Hier wurde die mangelnde Zugriffssicherheit und das Fehlen klarer Regeln hinsichtlich der Datenspeicherung sowie Authentifizierung und Identifikation des Users kritisiert. Alternativ wird ein Zugang auf Basis bestehender E-Government-Lösungen vorgeschlagen, der etwa auf die Bürgerkarte bauen könnte. (red, derStandard.at, 03.08.2012)