Auch in Österreich leben streunden Katzen in den Städten auf der Straße.

Foto: Vier Pfoten

Anlässlich des Weltkatzentags am 8. August macht die Tierschutzorganisation Vier Pfoten erneut auf das Leid der Streunerkatzen in Österreich aufmerksam. Die Tierschutzorganisation fordert ein Ende der bestehenden Ausnahmen in der gesetzlichen Kastrationspflicht und eine Anpassung der Honorar-Untergrenzen für Tierärzte, die Streunerkatzen kastrieren.

Haben Katzen regelmäßigen Zugang ins Freie, so seien sie laut Zweiter Tierhalteverordnung von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben. "Wir fordern, dass auch Landwirte ihre am Hof lebenden Katzen kastrieren müssen", so Vier-Pfoten-Chef Helmut Dungler.

Nach wie vor würden viele junge Katzen aus landwirtschaftlicher Haltung nach der Geburt schlicht getötet, was gesetzlich verboten sei. Die überlebenden Tiere werden nicht kastriert, laut Helmut Dungler ein Teufelskreis: "Sie vermehren sich weiter unkontrolliert, damit gehen die Tötungen in der nächsten Generation weiter."

Immer mehr Streuner

Die Anzahl der Streuner steige aber auch in den Städten. Viele lebten auch in Österreich hungrig und meist krank in den Straßen.

Immer noch sei aber nicht genau geregelt, wer für die Kastration der streunenden Tiere zuständig ist bzw. wer die Eingriffe bezahlt, so Dungler: "Sinnvoll wäre die Einrichtung eigener Fonds auf Landesebene zur Finanzierung der Behandlung von Streunertieren. Es gibt auch genügend Tierärzte, die bereit wären, hier zu einem geringeren Honorar zu arbeiten. Das sollte der Gesetzgeber auch entsprechend berücksichtigen und in diesem Fall die für einen solchen Eingriff bestehenden fixen Honorar-Untergrenzen senken." (red, derStandard.at, 8.8.2012