Wien - Die Schweiz ist bekannt für ihre hohen Verkehrsstrafen. Ein Wiener überfuhr beim Spurwechseln im Stau eine Sperrlinie - die Schweizer Polizei verlangte dafür 700 Schweizer Franken (umgerechnet rund 583 Euro). Ein weiterer Österreicher musste für die Geschwindigkeitsübertretung von vier km/h im Endeffekt - nach Berufung und zusätzlicher Verfahrenskosten - 830 Euro hinblättern. Die beiden ÖAMTC-Mitglieder haben sich an den Club gewandt. Dort häufen sich in der Rechtsberatung in der Urlaubszeit Anfragen und Beschwerden.

Die Schweizer Polizei kennt bei Verkehrsverstößen keine Gnade. Ein Wiener überfuhr im Stau beim Spurwechseln - laut eigenen Angaben unbeabsichtigt - eine Sperrlinie. Zehn Minuten später hielt ihn die Polizei auf der Autobahn an und verlangte 700 Franken. Weil er das Geld nicht bar dabei hatte, musste er mit Kreditkarte eine "Kaution" hinterlegen. Der Wiener hat dagegen Einspruch erhoben, eine Entscheidung der Schweizer Behörden steht aber noch aus. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner: "Es ist aber zu befürchten, dass es für das Mitglied nicht billiger wird."

Juristin empfiehlt, geringe Strafen gleich zu bezahlen

Ähnliches passierte einem anderen österreichischen Autofahrer in der Schweiz. Er sollte 30 Euro Strafen zahlen, nachdem er um vier km/h zu schnell fuhr. Dagegen legte der Mann Berufung ein, das Gericht bestätigte aber die Strafe. Mit den dadurch entstandenen Verfahrenskosten steigerte sich die Summe auf 830 Euro.

Machen Rechtsmittel gegen Strafen aus dem Ausland dann überhaupt Sinn? Die Empfehlung der ÖAMTC-Juristin ist, bei kleineren Strafen eher zu bezahlen. Generell hänge das aber stark vom Einzelfall ab, meinte Pronebner. Bei Unklarheiten rät die Juristin, die Rechtsberatung des Clubs zu kontaktieren.

Die Juristin empfiehlt auch, Strafzettel aus dem Ausland keinesfalls zu ignorieren. Mit Liechtenstein und der Schweiz hat Österreich am 4. Juni 2012 einen Polizeikooperationsvertrag abgeschlossen. "Dieser ermöglicht die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrssündern. Nicht bezahlte Strafen aus der Schweiz und aus Liechtenstein können so auch von den heimischen Behörden in Österreich zwangsweise eingetrieben werden", so Pronebner. (APA, 8.8.2012)