Wien - Das am Mittwoch von der ÖVP vorgeschlagene Modell für eine Neuregelung des Amtsverlusts für Politiker findet nicht bei allen Oppositionsparteien Anklang. Grüne und BZÖ begrüßen zwar, dass schärfere Gesetze kommen sollen, der schwarze Vorschlag geht ihnen aber nicht weit genug. Die FPÖ sieht hingegen Ähnlichkeiten mit ihrem eigenen Konzept - Parteichef Heinz-Christian Strache hatte für eine "Suspendierung" von Politikern nach erstinstanzlichen Urteilen plädiert - und "Verhandlungspotenzial", wie ein APA-Rundruf ergab. Einig sind sich die drei Parteien, dass die neuen Regeln auf allen politischen Ebenen gelten sollten.

Die ÖVP schlägt u.a. vor, dass der Amtsverlust eintritt, wenn die verhängte Freiheitsstrafe wegen Vorsatzdelikten entweder ein Jahr oder - wie bei Beamten - eine unbedingte Strafe sechs Monate übersteigt. Betrifft die Verurteilung das Verbots- oder das Finanzstrafgesetz, Korruption, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Hochverrat, strafbaren Handlungen gegen den öffentlichen Frieden sowie die Rechtspflege und Missbrauch des Autoritätsverhältnisses, reicht eine rechtskräftige Verurteilung aus. Diese Regeln sollen auch für Bundespräsidenten, Minister, Nationalrats- und Bundesratspräsidenten, Volksanwälte und den Rechnungshofpräsidenten gelten.

Steinhauser: "Grenze zu hoch"

Wiewohl sowohl Grüne als auch BZÖ schärfere Regeln begrüßten, ist Einigkeit mit der ÖVP aber noch nicht in Sicht. "Die grundsätzliche Grenze ist uns in beiden Fällen zu hoch", stellte Justizsprecher Albert Steinhauser im Gespräch mit der APA fest. Bei unbedingten Verurteilungen müsste ein Politiker sein Amt in jedem Fall zurücklegen, es sei "unvorstellbar", dass jemand aus der Haftanstalt ins Parlament oder eine Landesregierung fahre, meinte er. Bei bedingten Strafen fänden die Grünen einen Mandatsverlust ab sechs Monaten "angemessen". Steinhauser wünscht sich aber eine Diskussion über die Rücktrittskultur "jenseits von Strafgesetzen", denn eine solche sei in Österreich nicht vorhanden.

Noch schärfere Regeln als die Grünen wünscht sich das BZÖ. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung, egal in welcher Höhe und ob bedingt oder unbedingt, müsse es zumindest bei Regierungsmitgliedern automatisch zum Amtsverlust kommen, forderte BZÖ-Chef Josef Bucher. Es könne nicht sein, dass diese eine Vorstrafe haben, sprach er sich für strengere Gesetze als bei einfachen Mandataren aus. Prinzipiell geht Bucher aber davon aus, dass jede Partei für sich ohnehin künftig strengere Regeln an den Tag legen werde.

Die FPÖ verwies auf ihren eigenen Vorschlag, den Klubobmann Strache am Mittwoch vorgelegt hatte. Dieser gehe in eine ähnliche Richtung wie jener der ÖVP, meinte ein Sprecher. Dass die Grenze für den Amtsverlust bei Korruptionsdelikten abgesenkt werden soll, sei für die FPÖ jedenfalls "völlig ok" und dass dies auch höhere Ämter treffen soll "durchaus diskutabel". Man wolle jedenfalls mit allen Parteien Gespräche aufnehmen und sei grundsätzlich auch dafür, dass die Regeln auf allen politischen Ebenen und eventuell sogar für hochrangige Beamte gelten. Dafür müssten aber die Länder in die Verhandlungen eingebunden werden, so der Sprecher. (APA, 9.8.2012)