Bukarest - Der rumänische Verfassungsgerichtshof (VGH) hat am Dienstag beschlossen, den Termin zur Entscheidung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit des am 29. Juli abgehaltenen Referendums zur Absetzung des Präsidenten Traian Basescu um zehn Tage auf den 21. August vorzuverlegen. Damit gab der VGH einem entsprechenden Antrag des seines Amtes enthobenen Präsidenten statt.

Das Referendum hatte nach einem Wahlboykott des Basescu-Lagers die Beteiligungsquote von 50 Prozent verfehlt. Dennoch kann Basescu nicht in sein Amt zurückkehren, weil die regierende "Sozialliberale Union" (USL) beim VGH gegen die selbst erstellten und bestätigten Wählerlisten Einspruch erhoben und deren nachträgliche Abänderung angeordnet hatte, um doch noch das Quorum zu erfüllen. Laut USL enthielten die Wählerlisten 1,7 Millionen Falscheinträge. Das Quorum war an 1,5 Millionen Stimmen gescheitert. Vor dem Referendum hatte die USL versucht, die Quorumsregelung komplett abzuschaffen, musste diese jedoch nach einer gegenteiligen Entscheidung des VGH und auf Druck der EU wieder einführen.

Der VGH stellte in der Entscheidung vom Dienstag zudem klar, dass er von der Regierung nicht die nachträgliche Aktualisierung der Wählerlisten, sondern "die Anzahl der Personen, die auf den bis zum 10. Juli aktualisierten Wählerlisten eingetragenen waren", eingefordert hat. Die USL hatte nach dem Referendum von den Bürgermeistern gefordert, dass sie unter anderem jene Personen von den Listen streichen, die einen Wohnsitz im Ausland angemeldet hatten. Nun müssen offenbar jene Auslandsrumänen, die als Ausgewanderte von den Listen gefehlt hatten, noch hinzugefügt werden, womit die Wahlbeteiligung von 46 Prozent noch geringer würde.

Während der sozialdemokratische Premier Victor Ponta (PSD) darauf beharrt, dass die Wählerlisten sich bei der Wahlbehörde befinden und die Regierung dem VGH daher nichts übermitteln kann, erklärte die EU-Parlamentarierin und Ex-Justizministerin Monica Macovei von den oppositionellen Liberaldemokraten (PDL), dass "Ponta weiterhin lügt" und durchaus die Listen besitzt, die sie selbst vor dem Referendum an die Bürgermeisterämter landesweit übermittelt hatte. Erneut beteuerte Ponta, dass die Regierung jede Entscheidung des VGH respektieren werde.