Wien - Österreich zu verlassen, um die Chefredaktion von Heute zu übernehmen, kann teuer zu stehen kommen: Das demonstriert Österreich-Herausgeber Wolfgang Fellner gerade an Christian Nusser, der mit 1. August im Hause Dichand anheuerte.

Schon am 1. August erwirkte Fellner eine einstweilige Verfügung gegen Nussers neuen Job. Er beruft sich auf Konkurrenzverbote in Nussers Arbeitsvertrag, die dessen Juristen als rechtlich unwirksam sehen. Und er besteht auf ein Jahr Kündigungsfrist; Nusser verweist auf Angestelltengesetz und Kollektivvertrag, die maximal ein halbes Jahr vorsehen.

Verfügung

Die Ladung zur Verhandlung über die Verfügung erhielten Nusser und sein Anwalt am 2. August, offenbar weil die gerichtliche Zustellung neu organisiert wurde. Da war die Verfügung schon unterwegs, der zuständige Richter im Urlaub und Fellners erster Exekutionsantrag im Bezirksgericht. Beginnend mit 500 Euro verdoppeln sich die Strafen mit täglich eingebrachten Exekutionsanträgen bis zu 100.000 Euro pro Tag. Laut Nusser hält man laut Anträgen inzwischen bei insgesamt 227.000 Euro; das Gericht habe bisher noch nicht darüber entschieden. Auch Haft zählt zum Repertoire.

Parallel zur einstweiligen Verfügung und dem eigentlichen Verfahren über Nussers Kündigungsfrist klagte Fellner ihn wegen unlauteren Wettbewerbs. Er versuche, Mitarbeiter von Österreich abzuwerben. Nusser verneint das auf Anfrage, er habe keinen Kontakt zu früheren Kollegen.

Nusser sieht sich "auf abscheuliche Weise missbraucht": Er sei im Kampf von Österreich gegen Heute "zwischen die Fronten geraten". Fellner versucht offenbar, an Nusser ein Exempel zu statuieren.

Sorge um Meinungsfreiheit

Solche Existenzen bedrohenden Szenarien rufen Journalistengewerkschafter Franz C. Bauer auf den Plan. "Jede dieser Konkurrenzklauseln für Journalisten läuft auf ein Berufsverbot und damit auf eine Einschränkung der Meinungsfreiheit hinaus, die mit der Verfassung nicht vereinbar ist." Die Regierung Schüssel/Haider habe solche Klauseln mit einer Änderung des Arbeitsrechts ermöglicht. Bauer spricht von einem "Schandgesetz": " Gerade eine von einem sozialdemokratischen Kanzler geführte Regierung" müsse solche Berufsverbote unmöglich machen. (Harald Fidler, DER STANDARD, 16.8.2012)

Update: Reaktion von RA Dr. Eric Agstner

"Im Zusammenhang mit einer Klage von Herrn Fellner gegen den Ex-Chefredakteur von ÖSTERREICH zitieren Sie Franz C. Bauer von der Journalistengesellschaft, daß Konkurrenzklauseln für Journalisten ein Berufsverbot bedeuten, das die Regierung Schüssel/Haider mit einer Änderung des Arbeitsrechts ermöglich habe. Bauer irrt. Die Konkurrenzklausel stammt vom Handlungshilfengesetz 1910 bzw. 1921, sie ist Teil des Angestelltengesetzes.

2009/2011 fand ein Entschließungsantrag, solche in Dienstverträgen drastisch zu senken, keine Mehrheit im Ausschuß des Parlaments für Arbeit und Soziales.
Natürlich ist eine Konkurrenzklausel ohne Gehaltsfortzahlung eine Knebelung. Interessant ist nur, dass AK und GPA-djb, informiert über ähnliche Klagen von Fellner, vor ein paar Monaten völlig desinteressiert waren.

RA Dr. Eric Agstner"