Radiospots, in denen bekannte Personen oder auch
Charaktere imitiert werden, strahlt der ORF nur mehr aus, wenn die
Imitierten ihren Sanctus gegeben haben. Über eine entsprechende
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert die
ORF-Werbetochter Enterprise auf ihrer Homepage. Anlass ist ein Urteil
des Obersten Gerichtshofs (OGH): Er hatte der Klage einiger
Kabarettisten gegen die FPÖ Wien Recht gegeben, die in einem
Werbespot die Charaktere der populären Sitcom "MA 2412" imitiert
hatte (
etat.at
berichtete).
"Ing. Breitfuß", "Herr Weber" und "Frau Knackal" waren in dem
FP-Spot, der in Wiener Privatradios geschalten wurde, zu hören,
gesprochen wurden die Spots aber nicht von den Darstellern dieser
bekannten Charaktere. Die Schauspieler und Kabarettisten Alfred
Dorfer, Roland Düringer und Monica Weinzettl klagten daraufhin und
bekamen Ende April auch vom OGH Recht.
Einverständniserklärung der betreffenden Person
Bei der ORF-Enterprise zieht man nun Konsequenzen aus diesem
Urteil und regelt "Werbespots, in denen Stimmen eingesetzt werden,
die Assoziationen zu bestimmten, allgemein bekannten Personen oder
Charakteren hervorrufen". Auftraggeber solcher Spots müssen künftig
entweder belegen, dass Sprecher und imitierte Person identisch sind,
oder aber eine Einverständniserklärung der betreffenden Person
beibringen. Gültig sind diese Bedingungen seit Mitte Juni, hieß es in der Enterprise. Man wolle damit Rechtssicherheit gewährleisten. (APA)