Bild nicht mehr verfügbar.

Boris Becker

Foto: APA/epa/Rehder
Ex-Tennisstar Boris Becker hat gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" Recht auf Schadenersatz für eine Werbekampagne mit einem nicht autorisierten Foto des dreifachen Wimbledon-Siegers bekommen. Das Oberlandesgericht München wies nach Angaben einer Sprecherin am Mittwoch eine Berufung des Zeitungsverlags zurück und bestätigte ein Urteil des Landgerichtes München, das Becker bereits im März Recht gegeben hatte.

"Dummy"-Titelseite

In der Werbekampagne für die bundesweite Einführung der Sonntagszeitung hatte der Verlag 2001 mit einer so genannten "Dummy"-Titelseite geworben, auf der unter anderem Becker mit der Schlagzeile "Der strauchelnde Liebling" abgebildet war, ohne dass es einen entsprechenden Artikel gab. Da die Werbung ohne Einwilligung Beckers in Fernsehen, Zeitungen, Zeitschriften sowie auf Verkehrsmitteln und Plakaten erschienen war, ging der Leimener vor Gericht.

Schadenersatz

Um Schadenersatz einklagen zu können, verlangte Becker zunächst Auskunft über den Umfang der Werbekampagne und bekam vom Landgericht München in erster Instanz Recht: Da der Artikel über Becker nicht erschienen sei, habe das Bild des Prominenten ausschließlich Werbezwecken gedient. Die Zeitung habe gezielt die Prominenz Beckers genutzt, um für ihr zukünftiges Projekt zu werben.

Kommerzielle Verwertung des Bilds

Ohne einen redaktionellen Beitrag, der ein öffentliches Interesse an einer "Blickfang"-Werbung begründen könnte, sei die kommerzielle Verwertung des Bilds von Becker gegen seinen Willen nicht zulässig, hieß es. Der Streitwert war in der Erstinstanz auf 100.000 Euro festgesetzt worden. Nachdem das OLG gegen das jetzige Urteil keine Revision zuließ, ist nun der Weg für den eigentlichen Prozess um die Höhe des Schadensersatz nun frei. (APA)