Mythos Nr. 1: Das staatliche Pensionssystem steht vor dem Kollaps. Beginnen wir bei der Demografie. Heute kommen auf 1000 Aktive 620 PensionsbezieherInnen. Der deutsche Pensionsexperte Bernd Rürup hat 1997 im Auftrag der Bundesregierung ausgerechnet, dass aufgrund der Alterung der Bevölkerung im Jahr 2030 fast jeder Erwerbstätige einen Pensionisten erhalten muss. Dieses 1:1-Horrorszenario wird seither für die Unfinanzierbarkeit des Umlageverfahrens bemüht.

Was Rürup nicht berücksichtigt hat: Derjenige Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter, der tatsächlich beschäftigt ist und Beiträge zahlt, kann sich stark verändern. Die entsprechende "Erwerbsquote" ist in Österreich relativ gering. Die Wifo-ExpertInnen Christine Mayrhuber und Alois Guger haben 2002 ausgerechnet, dass es ausreichen würde, die Erwerbsquote bis 2030 an das heute schon erreichte Niveau der Schweiz, Dänemarks oder Norwegens anzunähern, damit 2030, am Höhepunkt der demografischen Ungunst, auf 1000 Beschäftigte nicht 980 PensionistInnen kommen (Rürupsches Horrorszenario), sondern nur 716. Damit wären zwei Drittel des demografischen Problems gelöst.

Nach Wifo-Berechnung würde es dann ausreichen, die (ASVG-)Beitragssätze von derzeit 22,8 Prozent auf rund 25 Prozent anzuheben, um das aktuelle Pensionsniveau (vor der Reform 2003) ungekürzt bis 2030 zu halten. Angenommen, die Realeinkommen liegen in 30 Jahren doppelt so hoch wie heute (so wie sie heute doppelt so hoch liegen wie vor 30 Jahren), dann müssten wir nicht wie heute von 100 Euro Einkommen 22,8 Euro an die Pensionsversicherung abliefern (es bleiben 77,2 Euro), sondern von dann 200 Euro 50 Euro (25 Prozent): Es blieben 150 Euro, bei gleicher Kaufkraft. Neben vorsichtigen Beitragserhöhungen gibt es zahlreiche andere Schräubchen, an denen gedreht werden kann, um das Umlageverfahren finanzierbar zu halten:

1. Die Arbeitgeberbeiträge könnten auf Wertschöpfungsbasis umgestellt werden, damit Pensionen und Krankenversicherung nicht von der schrumpfenden Lohnsumme, sondern von der steigenden Wertschöpfung abhängen. Derzeit werden rationalisierende Unternehmen, die Menschen durch Maschinen ersetzen, mit sinkenden Beiträgen in die Sozialversicherung belohnt.

2. Der Bundeszuschuss (derzeit bei 20,5 Prozent) könnte in seinem gesetzlichen Rahmen von 33 Prozent ausgeschöpft werden. Ursprünglich, laut § 79a ASVG, war das Umlageverfahren selbst ein Drei-Säulen-Modell: Arbeitnehmerbeitrag, Arbeitgeberbeitrag, Bundeszuschuss. Gerade in Zeiten ungünstiger Demografie ist es mehr als legitim, den Bundeszuschuss im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten zu nützen. Voraussetzung: Die Globalisierungsgewinne - Kapitaleinkommen, Gewinne, Vermögen - müssen wieder im selben Ausmaß zur Staatsfinanzierung beitragen wie noch vor 30 Jahren - oder wie im EU-Schnitt. In beiden Fällen hätte Österreich einen soliden Budgetüberschuss.

3. Umschichtung eines Teils der Beiträge von der Arbeitslosen- in die Pensionsversicherung, sobald die Arbeitslosigkeit wieder sinkt. Das Wifo geht aufgrund der Alterung der Bevölkerung längerfristig von sinkender Arbeitslosigkeit aus. Ab 2012 beginnt nämlich die erwerbsfähige Bevölkerung drastisch zu schrumpfen, Arbeitskräfte werden knapp. Selbst im ungünstigsten Wifo-Szenario wird sich die Arbeitslosigkeit dadurch bis 2030 halbieren, was die Hälfte der Beiträge in die Arbeitslosenversicherung (drei von sechs Prozent) zur Umschichtung in die Pensionsversicherung freimacht.

4. Anwendung des Verursacherprinzips (Leistung der Ersatzzeiten durch die jeweils zuständigen Töpfe) und

5. Harmonisierung der Pensionssysteme. Bei Bedienung all dieser "Schräubchen" wären die Umlagepensionen nicht nur auf heutigem Niveau bis 2030 finanzierbar, es könnten auch noch die bestehenden Lücken (Mindestsicherung, Frauenpensionen) geschlossen werden.

Mythos Nr. 2: Private Vorsorge ist sicherer. Das staatliche Umlageverfahren begann in Österreich 1909. Obwohl es seither permanent reformiert wurde, war es im Kern bombensicher - es überlebte beide Weltkriege. Die erste radikale Kürzung ist die Pensionsreform 2003. Die Privatpensionen sind hingegen chronisch unsicher, weil von den - strukturell instabilen - Finanzmärkten abhängig. Seit die Weltbörsen (wieder einmal) nach unten tendieren, gehen weltweit Fonds und Versicherungen bankrott. Auch die österreichischen Pensionskassen geraten ins Schlingern und kürzen die Pensionen heuer schon zum zweiten Mal in Folge.

Was bei der Bewerbung privater Vorsorgeprodukte meist unter den Tisch fällt: Die vier, sechs, sieben, acht oder - vor kurzem noch - über zehn Prozent Rendite werden nur in Aussicht gestellt, aber nicht garantiert. Garantiert wird nur die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, nicht einmal unter Abgeltung der Inflation. Geht der Privatversicherer bankrott, steht sogar die Rückerstattung der Beiträge auf dem Spiel.

Mythos Nr. 3: Finanzmärkte sind gegen den demografischen Wandel immun. Wie selbst die Hypovereinsbank in einem Hintergrundpapier einräumt, ist das Kapitaldeckungsverfahren durch die Alterung der Bevölkerung nicht minder gefährdet als das Umlageverfahren: Denn wer kauft in 30 Jahren der riesigen Pensionistenschar die Aktien ab, wenn keine Jungen nachkommen? Bei ausbleibender Nachfrage passiert auf den Finanzmärkten dasselbe wie auf allen anderen Märkten: Die Preise purzeln in den Keller, die Aktien werden entwertet, die Pensionen schrumpfen wie Schnee im Frühling (s. "Welcome to Mythanien", STANDARD, 10. April).

Mythos Nr. 4: Private machen's billiger. Im Umlageverfahren fließen von 100 Euro Beiträgen 98,2 Euro an die Versicherten zurück. Die Verwaltungskosten machen 1,8 Prozent der Beiträge aus. Bei privaten Versicherungen und Fonds kommen aufgrund der hohen Werbeausgaben und des angestrebten Gewinns zweistellige Kostenprozente zustande; eine gewöhnliche Lebensversicherung schluckt zwölf bis 15 Prozent der Beiträge. Um nach der Ansparphase den Kapitalstock in eine lebenslängliche Rente umzuwandeln ("Verrentung"), gehen noch einmal bis zu 25 Prozent des gesparten Kapitals drauf. Drittens: Durch den (teilweisen) Systemwechsel muss eine Generation zweimal zahlen - einmal für die auslaufende Umlage-Generation und zusätzlich für die eigene Privatpension. Viertens: Die Arbeitgeber zahlen in der Privatpension keinen Cent dazu (im Umlageverfahren verdoppeln sie den Beitrag).

Mythos Nr. 6. Eigenvorsorge ist sozial gerechter. Eine ausreichende Privatpension können daher nur diejenigen ansparen, die regelmäßig mehr verdienen, als sie konsumieren. Das wird allerdings immer mehr zur Ausnahme. Hingegen werden atypische Beschäftigungsverhältnisse wie Teilzeit, geringfügige Beschäftigung oder Leiharbeit immer mehr zur Regel. Hinzu kommt, dass private Versicherer weder Kindererziehungs- noch Arbeitslosenzeiten anrechnen. Und was fast niemand weiß: Frauen bekommen für gleich hohe Beiträge eine geringere Privatpension als Männer, weil sie eine längere Lebenserwartung haben.

Aufgrund dieser sozialen Fallen herrscht in Großbritannien und den USA eine hohe Altersarmut, ihre Pensionssysteme galten vor 15 Jahren als ineffizient und reformbedürftig. Heute nistet der Neoliberalismus so tief in unseren Köpfen, dass die angelsächsischen Pensionsmodelle als die großen Vorbilder dastehen (weil der Bundeszuschuss klein ist).

Mythos Nr. 7: Für den Staat wird es billiger. Der offizielle Grund für die aktuelle Pensionsreform ist die Entlastung des Budgets. 550 Millionen Euro sollen durch die Reform eingespart werden. In Österreich beträgt der Zuschuss in die gesetzliche Pensionsversicherung zwei Prozent des BIP. Zum Vergleich: Die Steuerausfälle aufgrund von Anreizen zur Privatvorsorge betragen in Großbritannien drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Hinzu kommen die Prämien: Sollten alle 3,1 Millionen Beschäftigten in Österreich das Regierungsangebot der Zukunftsvorsorge voll ausschöpfen und jährlich 176 Euro an Prämie lukrieren, würde das Budget mit 550 Millionen Euro belastet - dieser Betrag kommt uns bekannt vor.

Mythos Nr. 8: Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren ergänzen einander. Neben der Konkurrenz um den Bundeszuschuss stellt sich die Frage, woraus das jeweilige Verfahren genährt wird. Das Umlageverfahren ist dann gesund, wenn die Arbeitslosigkeit möglichst niedrig und die Beschäftigung möglichst hoch ist; und wenn Löhne und Gehälter möglichst rasch steigen - das nützt auch der Mehrheit der Bevölkerung.

Die Privatpensionen sind hingegen auf hohe Zinsen, steigende Aktienkurse und Immobilienpreise angewiesen - lauter Umstände, die der Mehrheit der Bevölkerung schaden: Wenn die Zinsen über der Wachstumsrate liegen, verzichten die Unternehmen auf Investitionen und schaffen keine Arbeitsplätze; wenn die Aktienkurse steigen sollen, müssen Sozialleistungen und Beschäftigtenzahlen sinken; und wenn die Preise von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Mieten steigen, schneiden sich die Arbeitnehmer ins eigene Fleisch.

Kurzum: Das staatliche Pensionssystem ist bei vorhandenem politischem Willen problemlos auch bis 2030 finanzierbar; Privatpensionen sind nicht nur unsicherer und unsozialer, sondern sowohl für den Einzelnen als auch für das Budget teurer. Und die viel beschworene Mischung von ein bisschen 1. mit etwas 2. und 3. Säule ist widersinnig, weil die Systeme zueinander in mehrfacher Konkurrenz stehen. (DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 28./29.6.2003)