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Die Bundeswehr darf bei Terrorangriffen ausrücken.

Foto: AP/Hecker

Karlsruhe - Die deutsche Bundeswehr darf bei Terrorangriffen in Deutschland unter strengen Auflagen "militärische Kampfmittel" einsetzen. Dies entschied das gemeinsame Plenum aller Richter des Bundesverfassungsgerichts in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Das Gericht wich damit von einem Urteil des Ersten Senats des Verfassungsgerichts von 2006 zum Luftsicherheitsgesetz ab.

Die gemeinsame Entscheidung aller Richter war nötig, weil der Zweite Senat auf die Klagen von Bayern und Hessen den Einsatz der Bundeswehr mit Kampfmitteln zur Unterstützung der Länder bei Katastrophen erlauben wollte.

Gekaperte Flugzeuge ausgenommen

Dem Beschluss zufolge dürfen militärische Kampfmittel nur in äußersten Ausnahmefällen von "katastrophischem Ausmaß" eingesetzt werden. Von Terroristen gekaperte Flugzeuge mit Zivilisten an Bord dürfen aber weiterhin nicht abgeschossen, sondern allenfalls von Kampfflugzeugen mit Warnschüssen zur Landung gezwungen oder abgedrängt werden.

Über den Bundeswehreinsatz bei einem überregionalen Katastrophenzustand muss zudem auch in Eilfällen die Bundesregierung insgesamt entscheiden. Sie darf diese Aufgabe nicht an den Verteidigungsminister delegieren. (APA, 17.8.2012)