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Kann eine 15a-Vereinbarung das Wunderheilmittel für das Gesundheitssystem sein? Derzeit wird heftig verhandelt.

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Auf der Saualm, wo Asylwerber untergebracht sind, herrschen verheerende Zustände. Der Bund kann nur zuschauen.

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Alle viereinhalb Jahre steht ein Landeshauptmann jener Runde vor, die zwar nicht gesetzlich verankert, aber umso einflussreicher ist: der Landeshauptleutekonferenz. Pech, wenn dann mit der Gesundheitsreform ausgerechnet ein ebenso sperriges wie heikles Thema ganz oben auf der Agenda steht. Günther Platter, dem schwarzen Landeshauptmann von Tirol, fällt es zu, eine entsprechende 15a-Vereinbarung unter Dach und Fach zu bringen. Dies ist umso schwieriger, als es diesmal endlich wirklich ans Eingemachte gehen soll. Zumindest haben sich die Bundesländer zu einem Sanktionsmechanismus verpflichtet.

Sprich: Hält sich ein Land nicht an den Kostendämpfungspfad, wird ihm auf die Finger geklopft. Dementsprechend wortkarg gibt man sich im Büro von Landeshauptmann Platter. Der Standard erfuhr Montag lediglich, dass Bund und Länder in Gesprächen seien. Dabei geht es auch um die Frage, wie viel sich die Länder bei den Spitälern, über die sie bisher weitgehend frei bestimmen konnten, dreinreden lassen sollen. Ärztekammer-Präsident Artur Wechselberger, der den Ländern die Verantwortung für die Spitäler entziehen will, erteilt Platter sicherheitshalber eine Absage.

Zentral ist jedenfalls die Frage der Vernetzung zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern - und ob die Sanktionen tatsächlich finanziell wehtun oder ob die Länder bei Verstößen nur aus Wien gerügt werden. Denn dass sie das wenig kratzt, dafür gibt es mehrere Beispiele - etwa im Asylbereich. Seit 2004 gilt die sogenannte "Grundversorgungsvereinbarung", die besagt, dass alle Bundesländer ihren Anteil an der Flüchtlingsbetreuung zu leisten haben - entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung Österreichs. Dafür müssen sie 40 Prozent der Kosten pro Asylwerber tragen, der Bund 60 Prozent. De facto wird diese Regelung seit Jahren unterlaufen - ohne dass es dafür Konsequenzen gäbe.

Ausgleichszahlung statt Asyl

Als einziges Bundesland nimmt Wien um 43,5 Prozent mehr Asylwerber auf, als es muss, Niederösterreich erfüllt die Quote zumindest. Alle anderen halten sich nicht an die Vereinbarung. Man leistet stattdessen "Ausgleichszahlungen" an ein eigenes Konto bei der "Verbindungsstelle der Bundesländer" - doch diese sind nicht hoch genug, dass sie motivierend wirken.

Vor einem Monat war etwa die Überbelegung des Lagers Traiskirchen mit rund 1000 minderjährigen Flüchtlingen so dramatisch, dass Innenministerin Johanna Mikl-Leitner die Länder brieflich "bitten" musste, mehr Flüchtlinge aufzunehmen. Zumindest zeigten sich die meisten Länder problembewusst. Sogar Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler meinte (FPK), Mikl-Leitners Idee, Asylwerber in leeren Kasernen unterzubringen, sei "nicht ganz unsinnig". Nur der burgenländische Landesrat Peter Rezar (SPÖ) ließ ausrichten, er sei Rad fahren und habe den Brief noch nicht gelesen.

Kritik an der Regelung übt auch Anny Knapp, Obfrau des Vereins Asylkoordination: Nicht nur dass die Unterbringungsstandards höchst unterschiedlich seien; auch eine Valorisierung der Kosten sei nicht möglich. Aktuelles Beispiel: der Streit um die Kärntner Saualm. Die Innenministerin kann zwar drohen - zusperren kann sie die Saualm trotz eines vernichtenden Berichts des Landesrechnungshofes nicht. Nun will auch die Volksanwaltschaft prüfen - doch das kann dauern.

Auch dem Klimaschutz versucht die Regierung mit zwei 15a-Vereinbarungen Leben einzuhauchen. Einerseits mittels Wohnbauförderung: Die soll seit 2008 nur vergeben werden, wenn damit Maßnahmen gesetzt werden, die zu weniger CO2-Emissionen im Bereich Raumwärme führen. Ziel bei dieser Vereinbarung war der Abbau von Mehrfachförderungen. Mittlerweile fließen bei einigen besonders verschuldeten Ländern Bundesmittel statt in die Wohnbauförderung in andere Bereiche.

Eine weitere 15a-Vereinbarung strebt das Umweltministerium bei den Klimaschutzverpflichtungen an. Damit soll genau zugeordnet werden, welches Land wo Klimasünder ist. Dazu ist es bis heute nicht gekommen, obwohl Minister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) schwört, dass sich aus der Zuordnung der Emissionen keine Zahlungsverpflichtung der Länder ergeben werde. (hei, ruz, stui, ver, DER STANDARD, 21.8.2012)