Der russische Botschafter in Österreich, Sergej J. Netschajew, verteidigt das Urteil gegen die regimekritische Moskauer Frauen-Punkband Pussy Riot und kritisiert Teile der darüber geführten öffentlichen Debatte und medialen Berichterstattung als "verzerrt". In einer Stellungnahme erklärte der Botschafter am Dienstag, die gegen die drei jungen Frauen verhängte zweijährige Haftstrafe sei "durchaus mit einer eventuellen Strafe für einen solchen Tatbestand in anderen europäischen Ländern vergleichbar".
Auch in Österreich werde "das Treiben eines Unfugs im Gotteshaus oder Gotteslästerung strafrechtlich verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe verfolgt", meint Netschajew, außerdem hätten die Verurteilten schließlich die Möglichkeit der Berufung.
Schwentner: Politische Aussagen per se kein "Unfug"
Dieser Auffassung widerspricht die Grüne Frauensprecherin Judith Schwentner energisch. "In den Aussagen des russischen Botschafters zeigt sich der eklatante Unterschied zwischen einem demokratischen, menschenrechtsbasierten Rechtsstaat und der Republik Russland mehr als deutlich", so Schwentner in einer Aussendung. Die Rechtslage in Österreich sei in keiner Weise mit der in Russland vergleichbar. Der Von Netschajew zitierte Paragraph 189 Abs. 2 StGB verlange "Unfug" als Voraussetzung einer Bestrafung. Per definitionem könne eine politische Meinungsäußerung (wie sie Pussy Riot in der Kathedrale tätigte) in einer Demokratie jedoch kein Unfug sein, so Schwentner.
RussInmen seien mit Urteil zufrieden
Für den Botschafter hat das "Punkgebet" am Altar der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale, die aus Volksspenden erbaut worden und den im Krieg gegen Napoleon 1812 gefallenen russischen Soldaten gewidmet sei, "nicht nur die Gefühle der Gläubigen, sondern auch das Gedenken an Gefallene verletzt". Daher werde das Gerichtsurteil auch von der Mehrheit der russischen Bevölkerung begrüßt und fände "in mehreren Ländern Unterstützung".
Aber auch in Österreich hätten "die manchmal verzerrten Berichterstattungen von Medien nicht alle getäuscht", konstatiert Netschajew. "Davon zeugen die in die Botschaft ankommenden Schreiben von österreichischen Bürgern, die die Aktionen von 'Pussy Riot' auf das schärfste verurteilen und solche als gegen des sozialen Frieden und die geistliche Werte in Russland gerichtete Provokation bezeichnen."
Störung einer Religionsübung auch in Wien
Der Botschafter kritisiert auch, dass eine Solidaritätsaktion in Wien in der Vorwoche "in einer für russische und andere orthodoxe Gläubige inakzeptablen beleidigenden Form" durchgeführt worden sei. Bei der Aktion hatten vier vermummte Gestalten in ähnlicher Aufmachung wie die Pussy Riot-Frauen den Altarraum der russisch-orthodoxen Kathedrale in Wien gestürmt und sich dort mit einem Banner "Gott liebt Pussy Riot, befreit Pussy Riot" fotografieren lassen.
Man betrachte die Aktion als strafrechtlichen Tatbestand der Störung einer Religionsübung (§189 StGB) und rechne damit, "dass die rechtspflegenden Stellen der Republik Österreich diese Tat entsprechend qualifizieren und die Täter bestrafen", meint Netschajew. (APA, 21.8.2012)