Link-Sammlungen wie die abgeschaltete Seite Kino.to sind RapidShare ein Dorn im Auge.

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Der Filehoster RapidShare hat im Gegensatz zu einigen Mitkonkurrenten bislang Rechtsstreitigkeiten überstanden, ohne den Dienst abschalten zu müssen. In Deutschland etwa wurde dem Anbieter vor Gericht bestätigt, dass sein Geschäftsmodell legal ist. Allerdings müssen externe Link-Sammlungen überwacht werden, um die Verbreitung geschützter Inhalte zu verhindern. Nun hat RapidShare der US-Regierung nahegelegt, dass sie gegen diese Seiten vorgehen sollten, nicht gegen die Filehoster.

Gegen Streaming-Seiten

Um dieses Anliege vorbringen zu können, traf RapidShares Chief Liegal Officer Daniel Raimer auch mit Vertretern der Regierung und Technologie-Branche im Technology Policy Institute in Aspen zusammen, berichtet TorrentFreak. Ähnlich wie das vom FBI geschlossene MegaUpload bietet RapidShare selbst keine Möglichkeit, nach konkreten Dateien zu suchen. Doch Seiten wie kino.to, die mittlerweile auch abgeschaltet wurde, verlinken direkt auf die Video-Dateien. So können Nutzer Filme oder Serien als Streams ansehen, ohne eine Datei über eine Tauschbörse herunterladen zu müssen.

Freiwillige Abkommen, statt Gesetzen

Raimer betonte, dass File-Hosting-Anbieter lediglich die Technologie bzw. Infrastruktur zum Speichern von Dateien zur Verfügung stellen und nicht die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte begünstigen. Daher sollte sich die US-Regierung auf die Betreiber dieser Seiten konzentrieren, anstatt eine Rechtslage zu schaffen, die Innovationen in der Cloud behindern würde. Daneben sollten freiwillige Abkommen getroffen werden, in denen sich Werbetreibende und Kreditkartenfirmen dazu verpflichten, nicht auf solchen Seiten präsent zu sein. (red, derStandard.at, 21.8.2012)