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Sind Ratings Fakten oder Meinungen? Eine US-Bundesrichterin sagt nun, sie sind beides und erlaubt Klagen.

Foto: epa/ian langsdon

Wien/New York - Der Entscheid einer New Yorker Bundesrichterin in einem mutmaßlichen Betrugsfall sorgt in den USA für großes Aufsehen. Der Grund: Richterin Shira Scheindlin hat eine Klage gegen die US-Ratingriesen Moody's und Standard & Poor's (S&P) zugelassen. Das ist ein Novum: Bisher konnten S&P und Co Schadenersatzklagen mit dem Argument abwenden, dass sie im Rahmen ihrer Arbeit lediglich Meinungsäußerungen tätigen.

Das Recht auf freie Meinung ist in der US-Verfassung über den ersten Zusatz strikt geschützt. Sollte diese Verteidigungslinie nach dem am Freitag ergangenen und nun publizierten Entscheid einbrechen, könnten Ratingagenturen weitere Klagen drohen.

Der Fall, in dem Richterin Scheindlin zu entscheiden hatte, geht auf 2008 zurück. Damals hatten die Abu Dhabi Commercial Bank, ein Pensionsfonds für Lehrer aus Pennsylvania und zahlreiche weitere Unternehmen, eine Klage gegen die US-Investmentbank Morgan Stanley, Moody's und S&P eingebracht. Im Kern des Verfahrens ging es darum, wer für Verluste aus Geschäften mit dem Investmentvehikel "Cheyne" aufkommen sollte.

Kläger bringen Ansuchen neu ein

Cheyne war ein von Morgan Stanley vertriebenes Finanzprodukt, bei dem Anleger in durch Hypotheken gesicherte Wertpapiere investieren konnten. Die Ratingagenturen bewerteten die Cheyne-Produkte gut, einige Papiere erhielten ein Triple-A. 2007 kollabierte Cheyne. Die Investorengruppe rund um die Abu Dhabi Bank verlor rund eine Milliarde US-Dollar und brachte eine Klage ein. An dieser Stelle wird das Verfahren kompliziert: Denn die Klage landete bereits 2009 vor Richterin Scheindlin. Sie verwehrte den Ratingagenturen bereits damals den ansonsten üblichen Schutz durch den ersten Verfassungszusatz - wies die Klage aber aus Mangel an Beweisen ab.

Ein Revisionsgericht erlaubte den Klägern, ihr Ansuchen neuerlich einzubringen. Diesmal ebnete Scheindlin tatsächlich den Weg für einen Prozess - und vertiefte ihre Ausführungen zum Thema freie Meinungsäußerung. Demnach handelt es sich bei Ratings zwar nicht "um objektiv messbare Darstellungen von Tatsachen", aber eben auch nicht bloß um Meinungen.

Vielmehr seien Ratings aufgrund von Analysen getroffene Bewertungen über "die aktuelle Kreditqualität", also eine Art Mix, wenn man so will. Wenn eine Ratingagentur also eine Bewertung wider besseres Wissens abgibt, also optimistischer bewertet, als es die Fakten zulassen, und sich dabei tatsächlich irrt, wird sie laut der Richterin haftbar. Besonders pikant ist, dass die Kläger offensichtlich über Informationen verfügen, wonach die Analysten der Ratingagenturen von ihren Produkten nicht überzeugt waren. So schrieb ein Analyst in einer Mail an einen Kollegen, dass ein Produkt "von Kühen" hätte zusammengestellt werden können, und man es trotzdem bewerten würden. (szi, DER STANDARD, 22.8.2012)