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Für Israels Oberrabbiner Yona Metzger (re.) ist die Beschneidung "ein Siegel auf dem Körper eines Jungen". Er will Beschneider medizinisch schulen lassen.

Foto: dapd/Oliver Lang

Berlin - Noch sind Beschneidungen von Buben in Deutschland strafbar. Immer noch gilt ein Urteil des Landgerichts Köln von Ende Juni, wonach dieser Eingriff eine strafbare Körperverletzung sei - selbst wenn die Eltern vorher ihre Einwilligung gegeben haben.

Die deutsche Regierung aber ist sich einig, dass es Beschneidungen auch künftig in Deutschland geben soll, Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will noch im Herbst einen Gesetzesentwurf vorlegen. Unklar aber ist, unter welchen Umständen die Beschneidung künftig erlaubt werden soll.

Kompromiss absehbar

Am Donnerstag tagte der Ethikrat, der die deutsche Bundesregierung berät. Und dort zeichnet sich ein Kompromiss ab. Beschneidungen könnten erlaubt werden, wenn die Buben dafür betäubt werden. Der Hamburger Rechtswissenschafter Reinhard Merkel betonte, eine Beschneidung ohne Betäubung halte er "für rechtlich wie ethisch inakzeptabel". Auch der jüdische Vertreter im Ethikrat, Medizinprofessor Leo Latasch, zeigte sich offen für lokale Betäubungen und erklärte, dass diese in Deutschland bei Beschneidungen bereits heute üblich seien.

Auch der israelische Oberrabbiner Yona Metzger, der sich diese Woche in Deutschland aufhielt, hatte sich in die Debatte eingeschaltet. Er erklärte, die Beschneidung sei "ein Siegel auf dem Körper eines Jungen", das man nicht ablegen könne wie eine Uniform.

Betäubung lehnt er aber ab, denn: "Alles Künstliche steht im Widerspruch zum jüdischen Religionsgesetz." Sein Vorschlag ist, den zehn jüdischen Beschneidern in Deutschland eine medizinische Fortbildung zukommen zu lassen. Er ist aber dagegen, die Aufgabe allein in die Hände von Medizinern zu legen. (bau, DER STANDARD, 24.8.2012)