Wien - In der Debatte um die elektronische Fußfessel auch für Sexualstraftäter will Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) nun den Anlassfall vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) prüfen lassen. Sie werde die Entscheidung der Vollzugskammer im kritisierten Fall des ehemaligen Hundeausbildners, der statt Haft eine Fußfessel bekommen hatte, beim VwGH anfechten. Dieser müsse den Fall nochmals prüfen, sagte die Ressortchefin am Donnerstag in der "ZiB 2" des ORF.

Im konkreten Fall geht es um einen ehemaligen Hundetrainer, der wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen zwei Jahre teilbedingte Haft erhalten hatte. Aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Linz darf der 51-Jährige nun den unbedingten Strafteil von letztlich sechs Monaten zur Gänze im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen.

Evaluierung des Modells Fußfessel

Skeptisch zeigte sich Karl bezüglich der Forderungen, Sexualstraftäter von der Fußfessel generell auszunehmen. Eine derartige Maßnahme wäre nicht verfassungskonform (wegen des Gleichheitsgrundsatzes). Karl verwies darauf, dass das Modell der Fußfessel derzeit evaluiert werde, im Herbst solle ein Ergebnis vorliegen. Sie habe jetzt den Auftrag erteilt, dass die Evaluierung erweitert wird - und zwar um den Aspekt "Verschärfungen bei der Gewährung von Fußfesseln an Sexualstraftäter".

Von den Experten erwarte sie sich nun Vorschläge, die verfassungskonform sind. Etwa, wie man Opfer besser in die Entscheidungsfindung einbauen könnte. Karl kann sich hier etwa ein Anhörungsrecht vorstellen. Die Vorschläge der Experten sollen dann auch auf parlamentarischer Ebene diskutiert werden, so die Ministerin. Grundsätzlich habe sich das Modell der Fußfessel aber bewährt, betonte Karl. (APA, 24.8.2012)