Wien - Das juristische Tauziehen um Glücksspielkonzessionen in Österreich ist um eine Facette reicher. Von mehreren Glücksspielunternehmen wurden bereits Klagen eingebracht - einerseits im Zusammenhang mit Kasinolizenzen, anderseits rund um das sogenannte "kleine Automatenglücksspiel", das durch Höchsteinsätze von zehn Euro pro Spiel gekennzeichnet ist.

Eine aktive Rolle spielt aber auch der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Oberösterreich. Vergangene Woche rief er, wie berichtet, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg an, um die Vereinbarkeit der heimischen Glücksspielgesetze mit EU-Recht überprüfen zu lassen.

Wie am Freitag bekannt wurde, haben die UVS-Juristen aber auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeschaltet. Es geht um die Ende März erfolgte Vergabe von drei Landeskonzessionen für das kleine Glücksspiel. Eine ging an eine Novomatic-Tochter, eine zweite an einen langjährigen Kunden von Novomatic und eine dritte an die Excellent Entertainment AG aus Traun.

Unzulässiger Eingriff

Vier unterlegene Bieter, dar unter die mit Frank Stronach zusammenarbeitende deutsche Gauselmann-Gruppe, haben Beschwerden beim UVS eingelegt und stoßen dort auf Verständnis. So kann der UVS nicht nachvollziehen, warum nur drei Lizenzen vergeben werden dürfen.

Eine Beschränkung der Erwerbsfreiheit sei nur zulässig, wenn es dafür gute Gründe gebe - etwa Kriminalitätsvorbeugung und Verbraucherschutz. Weder den Bescheiden des Landes noch den Gesetzen könne aber entnommen werden, "dass und inwiefern die Kriminalität im Zusammenhang ... mit dem kleinen Glücksspiel überhaupt ein ernst zu nehmendes sozialpolitisches Problem" sei, heißt es in dem Schreiben, das dem Standard vorliegt.

Ebenso unklar sei, warum die Ziele der Kriminalitäts- und Spielsuchtvorbeugung nicht auch mit mehr Lizenzen - beispielsweise zehn - erreicht werden könnten. Aus diesen Gründen erscheine die Einschränkung auf drei Landeskonzessionen ein "verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht der Erwerbsfreiheit", schreibt der UVS.

Der Hauptvorwurf richtet sich freilich gar nicht gegen das Land Oberösterreich, sondern gegen das Bundesgesetz. Dort ist nämlich bereits vorgegeben, dass maximal ein Glücksspielautomat auf 1200 Einwohner kommen und jedes Land nur maximal drei Lizenzen ausschreiben darf.

Die Länder haben diese Regelung im Prinzip einfach eins zu eins übernommen. Für den UVS ist das nicht nachvollziehbar. Der Bund habe "seinen Kompetenz bereich überschritten" bzw. eine "Zuständigkeit in Anspruch genommen", die nicht durch die Bundesverfassung gedeckt sei. Daher liege ein "verfassungswidriger Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz der Länder" vor, wird argumentiert.

Und schließlich kritisiert der UVS auch, dass bei der Ausschreibung "rechtsstaatliche Standards" vom Land nicht erfüllt wurden. Die Verfahrensvorschriften seien nicht klar definiert worden, eine Regelung über den Umfang der Akteneinsicht im Verfahren fehle.

Folgt der Verfassungsgerichtshof den Bedenken, würde das die Vergabeprozesse gehörig durch einanderwirbeln. Möglicherweise müssten alle bisherigen Ausschreibungen wiederholt werden. Auf alle Fälle verzögert sich die Automatenaufstellung in Ober österreich. (Günther Oswald, DER STANDARD; 25./26.8.2008)