Der Redakteursrat des ORF geht mit seiner Beschwerde in die nächste Instanz, zum Bundeskommunikationssenat: Er sieht das Redakteursstatut verletzt, weil die Journalistenvertretung nicht mitreden konnte, als dem stellvertretenden Technikdirektor Thomas Prantner "eindeutig journalistische Tätigkeiten" wie die TVthek zugeordnet wurden.

Die abschlägige Entscheidung der Medienbehörde in der Causa macht nach Ansicht des Redakteursrats "einmal mehr eklatante Schwächen des ORF-Gesetzes deutlich, denn dass die Einhaltung des Redakteursstatuts, das ja im ORF-G fixiert ist, bei der für die Einhaltung des Gesetzes zuständigen Behörde nicht durchgesetzt werden kann, kann ja wohl kaum ernsthaft Absicht des Gesetzgebers gewesen sein. Jedenfalls ist das ein überzeugendes Argument mehr, bei der bevorstehenden Reform des ORF-Gesetzes für eine Verbesserung und klare Durchsetzungsmöglichkeiten des Redakteursstatuts zu sorgen." (red, derStandard.at, 28.8.2012)