Wien - Der Ministerrat hat am Dienstag eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern abgesegnet, wonach die Grundversorgung für Asylwerber erhöht wird. Für die Unterbringung und Verpflegung in einer organisierten Unterkunft - laut Innenministerium der Regelfall - beträgt der Kostenhöchstsatz pro Person und Tag demnach statt bisher 17 Euro künftig 19 Euro (rückwirkend mit 1. Jänner). Die Grundversorgung für Asylwerber ist seit 2004 nicht valorisiert worden.

Taschengeld bleibt gleich

Auch andere ausgewählte Kostenhöchstsätze werden erhöht, etwa für die Verpflegung und Miete bei individueller Unterbringung. Das Taschengeld für Asylwerber von derzeit 40 Euro pro Person und Monat bleibt hingegen gleich. Die von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) im Jänner angedachte Gewährung des Taschengelds in Form von Gutscheinen oder als Quickcard findet sich in dieser Vereinbarung nicht. (APA, 28.8.2012)