Moskau - Eine russische Oppositionsaktivistin ist wegen angeblichen Drogenhandels zu acht Jahren Straflager verurteilt worden. Mit ihrem Strafmaß gegen 28-jährige Taissja Ossipowa sei das Gericht im westrussischen Smolensk am Dienstag weit über die Forderung der Staatsanwaltschaft von vier Jahren Haft hinausgegangen, sagte ihre Anwältin Natalja Schaposchnikowa der Nachrichtenagentur AFP. "Wir sind sehr überrascht von der Strafe, sie ist sehr lang", ergänzte sie. Die Verteidigung kündigte an, in Berufung zu gehen.

Der Fall Ossipowa beschäftigt die russische Justiz seit rund zwei Jahren und wird im In- und Ausland als politisch motiviert kritisiert. Die erklärte Gegnerin von Präsident Wladimir Putin war 2010 wegen des Verdachts, Heroin zu verkaufen, festgenommen worden. Ihre Anhänger werfen den Behörden allerdings vor, ihr die in ihrer Wohnung gefundenen Drogen untergeschoben zu haben. Sie wurde 2011 zunächst zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Fall wurde aber neu aufgerollt, nachdem der damalige Präsident Dmitri Medwedew das Urteil im Jänner als zu hart kritisierte.

"Regime will Macht zeigen"

Das neue Urteil gegen Ossipowa, die Mitglied der Oppositionsbewegung Anderes Russland ist, stieß auf harsche Kritik. Das Urteil sei ein "Triumph für Rechtlosigkeit und Zynismus", schrieb der Chef der oppositionellen Linksfront, Sergej Udalzow, im Internet-Kurzbotschaftendienst Twitter. Ossipowas Ehemann, Sergej Fomtschenkow, ist einer der Anführer von Anderes Russland. Er sagte AFP, das Urteil sei ein Versuch, die Opposition nach den Massenprotesten gegen Putin in diesem Winter einzuschüchtern. "Das Regime will seine Macht zeigen."

Die 28-jährige Ossipowa leidet an Diabetes und kämpft wegen der schlechten medizinischen Versorgung im Gefängnis mit Komplikationen. Ihre Inhaftierung hatte bereits scharfe Kritik aus den USA hervorgerufen, die den Fall in diesem Jahr in den Menschenrechtsbericht des Außenamts aufnahmen. Darin wird den russischen Behörden vorgeworfen, Ossipowa falsch zu behandeln und ihr medizinische Versorgung zu verweigern. (APA, 28.8.2012)