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Wenn die Urne zum Wähler kommt: mobile Stimmabgabe zur Präsidentenwahl. 

Foto: Reuters/Fedosenko

Moskau - Teilerfolg für den ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Michail Prochorow: Ein Moskauer Gericht hat nach einer Klage des Milliardärs nun offiziell das Verhalten einer lokalen Wahlkommission als illegal eingestuft. Das Wahlergebnis dort wird deswegen aber nicht annulliert.

Prochorow wurde bei der Wahl im März Dritter hinter Wladimir Putin und Kommunistenführer Gennadi Sjuganow. Anschließend sprach Prochorow von groben Verstößen und hat etwa 50 Klagen eingereicht. Im vorliegenden Fall geht es um ein "Geisterhaus", das es in der Form, also mit 194 Wohnungen, nur in den Unterlagen eines Wahllokals gibt. Tatsächlich ist unter der Adresse ein Haus mit 52 Wohnungen verzeichnet. Dessen Bewohner haben in einem anderen Wahllokal abgestimmt.

Aus dem Geisterhaus stimmten 57 fiktive Wähler ab. Ein klarer Verstoß gegen das Wahlrecht - so sieht es auch das Gericht. Konsequenzen hat das nicht. Der Stimmeneinwurf habe keine Auswirkungen auf das Ergebnis des Wahllokals gehabt, wo 1132 Menschen abgestimmt haben, davon 600 für Putin, urteilt das Gericht.

Klagen zumeist abgewiesen

Die Entscheidung ist ein Präzedenzfall, hat das Gericht doch zumindest die Klage als begründet akzeptiert. Bei den anderen Klagen hatte Prochorow weniger Erfolg. Hier geht es großteils um die Fälschung von Wahlprotokollen; die Zahlen in den an die Wahlbeobachter ausgegebenen Kopien unterscheiden sich von den später veröffentlichten offiziellen Daten.

260 Fälle haben die Wahlbeobachter publik gemacht, stets mit einem offiziell günstigeren Ausgang für den letztendlichen Wahlsieger Wladimir Putin. Die Richter sehen in den Kopien der Wahlbeobachter allerdings keinen ausreichenden Beweis für Betrug. Teilweise müssen sich die Wahlbeobachter ihre juristische Niederlage selbst zuschreiben. In einem Fall hatten sie vergessen, die ihnen von der Wahlkommission gegebene Kopie unterschreiben zu lassen. Das Gericht erkannte den Zettel folglich nicht als Beweismittel an.

Laut Prochorow hätten die Richter zudem feste Vorgaben von der Obrigkeit und "versuchen daher, uns nicht eine Klage gewinnen zu lassen". Seine Juristen bereiteten Berufungsklagen vor, teilte er mit. Der Milliardär will mit seinen Klagen bis vor das Oberste Gericht ziehen. Die Weigerung der Gerichte, sogar in eindeutigen Fällen, wie dem beschriebenen Geisterhaus in Moskau, die Resultate zu annullieren, erklärt Andrej Busin von der NGO "Golos" mit der Angst der Behörden vor einer Kettenreaktion. (ab)