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Haiders ehemaliger Protokollchef Franz Koloini muss wieder vor Gericht.

Foto: REUTERS/Lisi Niesner

Wien - Die Affäre um die Einbürgerung zweier Russen wird noch einmal vor Gericht ausgefochten. Das Oberlandesgericht Wien hat den Freispruch für den ehemaligen Protokollchef des Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider, Franz Koloini, die beiden Russen und einen Anwalt aufgehoben. Dem entsprechenden Antrag der Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde bereits am 17. August stattgegeben, bestätigte ein Sprecher des Gerichts der APA einen Bericht von ORF Kärnten. Das Verfahren beginnt damit neu.

Geld für Formel-1-Sponsoring

In der Causa dreht sich alles um Haider und die millionenschweren Kraftwerke-Betreiber Alexej B. und Artem B. Letztere hatten im Juli 2005 und Ende Jänner 2007 eine Million US-Dollar bzw. 900.000 Euro auf ein im Auftrag von Haider errichtetes Konto bei der Hypo Alpe Adria überweisen lassen, über das der damalige Kärntner Landeshauptmann das Sponsoring für das Formel-1-Engagement des Kärntner Rennfahrers Patrick Friesacher abwickelte. Mitte Jänner 2007 bekamen die russischen Geschäftsmänner nach Interventionen Haiders beim damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) und dem seinerzeitigen Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.

Widersprüchlige Angaben

Richterin Gerda Krausam ging im ersten Verfahren davon aus, dass die geflossenen Millionen tatsächlich Sponsorengelder waren und nicht nachweislich mit dem Thema Staatsbürgerschaft verknüpft gewesen seien. Bei den Russen fehle es jedenfalls an der subjektiven, auf eine Bestechung gerichteten Tatseite. Zu demselben Ergebnis kam die Richterin beim Anwalt der beiden, der in die Sache involviert war und die Geldbeträge zur Auszahlung angewiesen hatte. Bei Koloini fehlte laut Gerichtsurteil der Beweis, dass er wusste, dass die Gelder auf dem von ihm zur Auflösung gebrachten Hypo-Konto aus rechtswidrigen, allenfalls strafbaren Handlungen Haiders herrührten.

Das Oberlandesgericht folgte Krausam nicht, sondern der Berufung der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Kritisiert wurde, dass die Beweiswürdigung nicht entsprechend verlaufen sei. Einander widersprechende Angaben seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. (APA, 4.9.2012)