Marz - Bei der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl am 7. Oktober im Burgenland wird die SPÖ in der Gemeinde Marz nicht antreten. Das hat die Gemeindewahlbehörde in ihrer Sitzung am Sonntag entschieden, teilte der Vorsitzende, Bürgermeister Gerald Hüller (ÖVP), mit.

Die Gemeindewahlbehörde hatte sich in ihrer Sitzung mit der Frage der Zulässigkeit der Wahlvorschläge und mit der Festlegung der Reihenfolge der eingereichten Wahlvorschläge auseinanderzusetzen. Der Beschluss, den von der SPÖ eingebrachten Wahlvorschlag nicht zuzulassen, weil er nach den gesetzlichen Bestimmungen zu spät eingelangt sei, wurde mit vier zu einer Stimme gefasst, berichtete Hüller.

Die Gemeindewahlbehörde setzt sich aus je drei SPÖ- und ÖVP-Vertretern zusammen. An der Sitzung am Sonntag nahmen drei ÖVP- und zwei SPÖ-Mandatare teil. Die Entscheidung habe die Gemeindewahlbehörde getroffen, so Hüller. Er hätte einen Amtsmissbrauch begangen, wenn er anders gehandelt hätte, erklärte der Bürgermeister.

20 Minuten zu spät

Wahlvorschläge dürfen nur zugelassen werden, wenn sie spätestens am 44. Tag vor der Wahl bis 13.00 Uhr abgegeben werden, zitierte der Ortschef die Gemeindewahlordnung. Für die bevorstehende Kommunalwahl endete die entsprechende Frist am Freitag, 24. August. Der SP-Wahlvorschlag wurde von Vizebürgermeister Dieter Weiss eingebracht und trug als Uhrzeit 13.20 Uhr.

Somit wird die SPÖ weder bei der Bürgermeister- noch bei der Gemeinderatswahl in Marz auf dem Stimmzettel aufscheinen. Die Sozialdemokraten haben bereits angekündigt, in diesem Fall die Wahl anzufechten.

Auch die Freiheitlichen hätten eine Wahlanfechtung in Aussicht gestellt - und zwar für den Fall, dass der SPÖ-Wahlvorschlag zugelassen worden wäre, so Hüller. "Die Wahl wäre hundertprozentig gefallen, ich hätte die Amtshaftung gehabt", meinte der Ortschef zu dieser Variante.

Im neuen Marzer Gemeinderat können die Freiheitlichen allerdings höchstens zwei Mandatare stellen, da nicht mehr Kandidaten auf der Liste nominiert wurden. Und eine Aufstockung der Kandidaten sei auch in der Frist zur Mängelbehebung nicht möglich, erläuterte Hüller. (APA)