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Die meisten Autofahrer, denen eine Geldstrafe aus dem Ausland ins Haus flattert, sollen wegen Schnellfahrens belangt werden. Auch auftanken und abhauen wird immer beliebter. Doch manchmal haben die Behörden die Falschen im Visier.

Foto: dpa-Zentralbild/Arno Burgi

Wien - Schön war's in Florenz. Ein Briefchen aus der Toskana hat Frau M. wieder an ihren Urlaub im Vorjahr erinnert. Der Absender, ein gewisser EMO, sagte ihr nichts, aber er forderte 106 Euro - und das gleich dreimal. EMO ist ein italienisches Inkassobüro, das im Auftrag der Stadt Florenz über Landesgrenzen hinweg Verkehrsstrafen eintreibt - und das auch zumindest versuchen darf.

Das Hotel von Frau M. lag in einer verkehrsberuhigten Zone, und der Manager hatte vergessen, Frau M.s Auto als Gastfahrzeug anzumelden. Und weil das Auto mit dem österreichischen Kennzeichen dreimal in der Verbotszone gefilmt wurde, setzte es einen Triple-Strafbescheid. Doch die Rechtsabteilung des ÖAMTC fand schließlich heraus, dass die Italiener gebrodelt hatten, die 360-Tage-Frist war schon überschritten, die Forderung nicht mehr gültig.

Strafzettel besser nicht ignorieren

ÖAMTC und ARBÖ raten grundsätzlich davon ab, Strafverfügungen aus dem Ausland - meistens wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen - zu ignorieren. Denn nur selten sind sie schon verjährt. Und auch wenn Länder den EU-Rahmenbeschluss über die Anerkennung von Geldbußen noch nicht mit wechselseitigen Vollstreckungsabkommen ermöglichen (wie mit Italien), können Betroffene Schwierigkeiten haben, wenn sie neuerlich, auch nur zufällig, im betreffenden Ausland kontrolliert werden. Datenbanken vergessen offene Rechnungen nicht.

Auch die Schweiz ist nicht gerade zimperlich: Ein heimischer Autofahrer, der 30 Euro zahlen sollte, weil er um vier km/h zu schnell war, berief, verlor und soll nun stolze 830 Euro berappen. Den Großteil davon machen die zusätzlichen Verfahrenskosten aus.

Inkasso-Stalking

Unklarheiten im Zusammenhang mit Strafgeldforderungen aus dem Ausland machen sich auch immer öfter Betrüger zunutze. "Inkasso-Stalking" begann mit fingierten Bußgeldern für angebliche Besuche auf Internet-Pornoseiten. Mittlerweile kursieren auch Spam-Mails, die sich auf angebliche Verkehrsdelikte im Ausland beziehen und in der Absenderadresse eine offizielle Behörde vorgaukeln. Auffallend sind die eher niedrigen Forderungen zwischen zwanzig und 50 Euro, die wohl zur schnellen Bezahlung - meist via Paypal - animieren sollen. Die Abzocke hält sich im Einzelfall in Grenzen, als Massendelikt handelt es sich allerdings um schweren Betrug.

Tankbetrug

Doch manchmal trügt der kriminelle Schein auch: Herr T. war zunächst der Meinung, dass das Fax aus Frankreich nur eine schlechte Fälschung sein könne. Darin wurde ihm vorgehalten, dass er vor Monaten an einer Tankstelle in der Nähe von Lyon getankt habe, ohne zu bezahlen. Doch das Fax war echt, die Gendarmerie meinte es ernst. Glücklicherweise hatte er noch den Originalkassabon, den er zurückfaxte. Seither herrscht Funkstille. Hintergrund dürfte ein europaweiter Boom bei Tankbetrug sein. Immer mehr Autofahrer tanken voll und hauen ab. Die Polizei registriert schon Banden, die gestohlene Kenn zeichen anbieten, um Überwachungskameras auszutricksen. (Michael Simoner, DER STANDARD, 11.9.2012)