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Das Innenministerium sieht kein Problem mit gleichlautenden Berufungsinstanzen.

Foto: APA/HERBERT P. OCZERET

Wien - Die Polizeireform mit der Zusammenlegung von Sicherheits- und Bundespolizeidirektionen sowie Landespolizeikommanden zu neun Landespolizeidirektionen hat nun eine Diskussion über den Instanzenweg ins Rollen gebracht. Wie DER STANDARD berichtete, kann sich laut dem Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, die Polizei in Zukunft in den Städten, die bisher Bundespolizeidirektionen als erste Instanz hatten, selbst kontrollieren. Erste und zweite Instanz (bisher bei der den Bundespolizeidirektionen übergeordneten Sicherheitsdirektionen, Anm.) würden nun bei der Landespolizeidirektion in einer Hand sein.

Das Innenministerium versteht die Aufregung nicht: Im Prinzip sei nur das Wiener Modell, seit Jahrzehnten in Kraft und nicht beanstandet, auf andere Bundesländer umgelegt worden, sagte ein Ressortvertreter am Dienstag. In Wien sei schon bisher die Bundespolizeidirektion gleichzeitig Sicherheitsdirektion gewesen, Polizeipräsident Gerhard Pürstl zugleich auch Sicherheitsdirektor und damit beiden Instanzen vorgesetzt. "Das findet sich nun auch in anderen Städten." Betroffen sind alle Landeshauptstädte außer Bregenz, dazu Leoben, Schwechat, Steyr, Villach, Wiener Neustadt und Wels.

Unabhängigkeit "selbstverständlich gewährleistet"

Steinhauser zufolge geht es vor allem um Demonstrationen, aber auch um Bescheide zur Akteneinsicht nach Observationen, um erkennungsdienstliche Behandlungen sowie um fremdenpolizeiliche Maßnahmen. Im Innenministerium erklärte man, dass es ohnehin nur wenige Entscheidungen gebe, die einer zweiten Instanz bei der Sicherheitsbehörde bedürfen. Es gebe ohnehin noch den Unabhängigen Verwaltungssenat. Statt bisher je eine Instanz bei Bundespolizei- und Sicherheitsdirektion gebe es nun zwei Instanzen bei der Landespolizeidirektion. Die Unabhängigkeit sei "selbstverständlich gewährleistet".

Im Übrigen ist es laut Innenressort ein temporäres Problem: 2014 nehmen die Landesverwaltungsgerichte ihre Arbeit auf, die auch Berufungen gegen Demonstrationsverbote und Ähnliches behandeln sollen. Rechtsberater haben darauf hingewiesen, dass die Gründung dieser Gerichte im Nationalrat zwar beschossen worden sei, bisher aber nicht festgeschrieben wurde, dass sie diese Aufgaben übertragen wollen. Dem STANDARD-Bericht zufolge warten Juristen, unter anderem der Wiener Anwalt Georg Bürstmayr, auf eine Möglichkeit für eine Verfassungsklage. (APA/red, derStandard.at, 11.9.2012)