Besonders handfeste Probleme bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern sind aufgeführt. Unliebsame Überraschungen kann man erleben, wenn man mit seinem Laptop oder einer teuren Fotoausrüstung verreist. Bei der Rückkehr kann der Zöllner nämlich einen Nachweis verlangen, dass man die Dinge nicht im Ausland gekauft hat. Der Ausweg: Entweder vor der Ausreise das so genannte INF-3-Formular ausfüllen oder einen Kaufbeleg für die Gerätschaft mit auf die Reise nehmen.
Happig bei Autoreisenden
Happig können die Zollbehörden theoretisch auch bei Autoreisenden werden. Denn im Ausland durchgeführte Reparaturen sind nur dann abgabenfrei, wenn sie für die Weiterfahrt unbedingt notwendig waren. Was aber beispielsweise passiert, wenn die Klimaanlage kaputtging und man sie in Ungarn in Stand setzt, liegt im Ermessen des Beamten. Vorgesehen ist, dass sich der Lenker bei der Einreise mit der Rechnung meldet. Macht er dies nicht, könnte der Zoll eigentlich die Abgaben für den ganzen Wagen verlangen.
Streng sind die Grenzschützer auch beim Artenschutz. Bedrohte Tier- und Pflanzenarten oder daraus hergestellte Produkte dürfen nur mit entsprechenden Papieren eingeführt werden. Hat man von der Großmutter eine Krokoledertasche geerbt, die man mit in die Ferien nehmen will, sollte man sie bei der Ausreise angeben, um Schwierigkeiten bei der Rückkehr zu vermeiden. Ausnahmen von dieser Bestimmung gibt es übrigens nur zwei: Bis zu 250 Gramm Kaviar und bis zu drei "Regenstöcke" (eigentlich Rainsticks) genannte Musikinstrumente aus Kakteenholz dürfen mitgebracht werden.
Ein Christbaum und ein Reisigkranz
Nicht geschützte Pflanzen dürfen auch nicht in rauen Mengen ins Land gekarrt werden. Ein Christbaum und ein Reisigkranz pro Person sind das Maximum, verrät die Broschüre. Völlig tabu sind übrigens überraschenderweise Bonsais und Zitruspflanzen.