Zum Vergleich: Links der neue iPad-Wecker, rechts das Designer der Schweizer Bahnhofsuhren.

Foto: Apple / SBB

Geht es um die eigenen Produkte hat Apple eine äußerst rigide Vorstellung davon, was sich alles urheberrechtlich schützen lässt - wie zahlreiche Klagen gegen konkurrierende Smartphone- und Tablet-Hersteller belegen. Bei der eigenen "Inspiration" scheint man es hingegen etwas weniger genau zu nehmen, dies wirft nun zumindest die Schweizer Bahn (SBB) dem Hard- und Softwarehersteller vor.

Kopie?

Apple habe für den neuen iPad-Wecker in iOS6 das Design der Bahnhofsuhren der SBB praktisch 1:1 kopiert. Dieses sei aber seit Jahrzehnten urheberrechtlich geschützt, so ein Sprecher des Unternehmens gegenüber dem Schweizer Tagesanzeiger. Das Vorgehen von Applestelle insofern einen klaren Rechtsverstoß dar, stellt das Unternehmen eine Klage in den Raum. Zuvor wolle man aber Kontakt zum iPhone-Hersteller aufnehmen, um eine für beide Seiten vorteilhafte Lösung zu finden - die SBB hofft hier also wohl auf Lizenzzahlungen.

Hintergrund

Die Bahnhofsuhren der SBB wurde bereits 1944 von Hans Hilfiker entworfen, die Schweizer Bahn hat sich die Uhren anschließend urheber- und markenrechtlich schützen lassen. Das Design ist seitdem an zahlreiche Unternehmen lizenziert worden, Apple scheint dies aber nicht als notwendig empfunden zu haben. (red, derStandard.at, 21.09.12)