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Foto: APA/BARBARA GINDL

Liebe Community,

Armin Wolf spricht den Umgangston seiner Fans auf Facebook an: "Wenn hier nur mehr von 'lauter Gsindel' u.ä. die Rede ist und laufend Leute persönlich beschimpft werden, wird's unlustig. Entweder muss ich anfangen, Kommentare reihenweise zu löschen oder Leute zu sperren oder ich muss die Kommentarfunktion ganz abdrehen, was ich wirklich nicht will."

Soziale Normen

Derbe Pöbeleien wurden in den vergangen Wochen wiederholt in der Debatte zur Kommentarkultur thematisiert. Ich habe anhand der gescheiterten Erziehung eines Users dargestellt, dass es nicht immer gelingt, die Einhaltung von Mindeststandards im digitalen Umgang einzufordern.

Zivilisierte Wortmeldungen und sachliche Diskussionen, in denen auf persönliche Angriffe verzichtet wird, sind nicht nur ein Anliegen der Betreiber von Foren und anderen Webangeboten mit Kommentarmöglichkeit. Es ist auch und vor allem im Sinne der LeserInnen sowie MitposterInnen, dass Dialoge nicht in reine Beschimpfungen und Beleidigungen abgleiten. Selbstverständlich kann und soll Unmut auch geäußert werden können. Aber dafür dürfen soziale Normen, die die meisten im direkten Umgang miteinander achten, nicht über Bord geworfen werden.

Strafrechtliche Konsequenzen

Letztlich ist es im Interesse der PosterInnen selbst, einen angemessenen Ton zu wahren. Denn Ehrenbeleidigungsdelikte in Foren führen zu strafrechtlicher Verfolgung und zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadenersatzklagen. Das zeigt uns ein aktuelles Urteil des Landesgerichts Klagenfurt: Ein User der Kleinen Zeitung wurde zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt, weil er "Klag mich, du Halstücherl tragender (damit der Strick, der auf dich wartet, nicht so scheuert?) Kurtl." gepostet hatte.

Die Ehrenbeleidigungsdelikte nach dem österreichischen Strafgesetzbuch sind Üble Nachrede (§ 111 StGB), Beleidigung (§ 115 StGB) und Verleumdung ( § 297 StGB). PosterInnen sollten es auch unbedingt vermeiden, jemanden "in Furcht und Unruhe zu versetzen": Damit könnte der Tatbestand der Gefährlichen Drohung (§ 107 StGB) erfüllt sein.

Bitte halten Sie, liebe PosterInnen, zu Ihrem eigenen Wohl die allgemeinen Gesetze und Rechtsvorschriften ein. derStandard.at hat keinerlei Interesse daran, Ihre Daten an Gerichte, Verwaltungsbehören oder Dritte herauszugeben. Uns trifft jedoch in drei Konstellationen eine Auskunftspflicht über User-Informationen.

Ursachen des rüden Tons

Falls es Sie interessiert, welche Ursachen der rüde Ton in digitalen Konversationen haben könnte: Golem.de berichtete unlängst, dass es vor allem deshalb zu verbalen Entgleisungen kommt, weil man sich nicht persönlich kennt. Und eine Studie der Universität Haifa hat herausgefunden, dass der fehlende Blickkontakt im Internet für Flaming hauptverantwortlich ist. (Christian Burger, derStandard.at, 25.9.2012)