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Eine behinderte Frau aus Tirol will gegen ihre Sterilisation klagen. Sie sei unter Druck gesetzt worden. Experten fordern Aufklärung statt medizinischer Eingriffe.

Foto: APA/dpa/dpa/Oliver Berg

Innsbruck - Zur Sterilisation der behinderten Frau gibt es zwei Versionen. Jene der Frau: Sie sei vor drei Jahren nach einer gynäkologischen Routineuntersuchung von einem Arzt und einer Betreuerin unter Druck gesetzt worden, die Einwilligungserklärung zur Operation zu unterschreiben. Sonst hätte man sie aus der Lebenshilfe hinausgeworfen. Die Version der Lebenshilfe: Die Frau habe sich aus freien Stücken und nach ärztlicher Beratung operieren lassen. Es habe kein Abhängigkeitsverhältnis bestanden, sagte Geschäftsführer Oliver Gosolits zum Standard. "Die Frau wohnte und wohnt eigenständig, wir hätten ihr gar nicht mit Rauswurf drohen können." Gosolits beruft sich auf den Abschlussbericht der Klinik, "da steht klar drinnen, dass die Patientin den Eingriff gewünscht hat".

Die 34-Jährige möchte nun die Sterilisation rückgängig machen. Sie und ihr Freund hätten gerne ein Kind. Die Chancen dafür sind jedoch gering. Sie überlegt sich nun eine Klage gegen die Lebenshilfe. Gosolits: "Wir wünschen uns eine unabhängige Untersuchung. Für eventuelle weitere Beschwerden sollte eine Ombudsstelle eingerichtet werden."

Ohne Einwilligung des Sachwalters verboten

Der Fall zeige auf, dass in Österreich der Themenkomplex Behinderung und Sexualität immer noch tabuisiert wird, sagt der Innsbrucker Erziehungswissenschaftler Volker Schönwiese. Statt auf Aufklärung, Information, Beratung setze man auf medizinische Eingriffe.

Die Sterilisation Erwachsener ohne deren Einwilligung oder jene des Sachwalters ist verboten. Dennoch scheint es einen Graubereich zu geben. Zwischen 40 und 50 Prozent der über 40-jährigen behinderten Frauen sollen zwangssterilisiert sein, schätzen Expertinnen. Ob eine Sterilisation wirklich freiwillig war, sei in der gegenwärtigen Rechtssituation schwer nachzuweisen, kritisiert Volker Schönwiese, Leiter des Projekts "bidok - behinderung inklusion dokumentation", mangelnde Kontrollmechanismen. Schönwiese: "Es fehlt der glaubwürdige Nachweis für eine Einwilligung."

Liebe und Sex für alle

Wie häufig Sterilisationen vorkommen, ist nicht bekannt. "Irgendwie ist das Thema aber immer wieder präsent", sagt Marlies Pötzl von der Beratungsstelle "Zeit zu zweit" in Hall. Dort werden Menschen mit Beeinträchtigung, Angehörige und Betreuende zum Themenbereich Sexualität und Partnerschaft beraten. Für die Erziehungswissenschafterin Pötzl, die seit Jahrzehnten in der Behindertenarbeit tätig ist, stellt sich eine grundsätzliche Frage: "Warum überhaupt Sterilisation?" Es gäbe keinen objektiven Grund für die Sterilisation, "weil es genug Möglichkeiten gibt, nicht schwanger zu werden".

Liebe, Partnerschaft, Sexualität sei den sogenannten "Normalen" vorbehalten, sagt Pötzl. "Hier muss sich ganz viel in den Köpfen ändern" , fordert sie mehr Offenheit unserer Gesellschaft. Behinderte Menschen hätten immer noch einen "Kinderstatus", das Bedürfnis nach Zuneigung und Sexualität würde ihnen nicht zugestanden. Und: "Man nimmt immer noch an, dass das Kind einer behinderten Mutter auch behindert sein muss."

"Normalisierte Lebensumstände" im Fokus

Im Gegensatz zu skandinavischen Ländern oder Projekten in Deutschland gäbe es in Österreich keine Unterstützung für Mütter mit Beeinträchtigungen. Die Lebenshilfe Tirol arbeite an Konzepten für eine Umsetzung des Rechts auf Familie, "aber wir sind noch am Anfang", räumt Gosolits ein. Es gehe um "normalisierte Lebensumstände", sagt Volker Schönwiese, "es geht nicht darum, wie man etwas verhindert, sondern, wie man unterstützt".

Pötzl: "Behinderten Menschen fehlt es an Aufklärung. Sie haben keine Peergroups für offene Gespräche, keine Freiräume, etwas auszuprobieren." Die Beratungsarbeit erfährt von der Politik keine Wertschätzung. Weder Stadt, Land noch Bund unterstützen finanziell. (Jutta Berger, DER STANDARD, 2.10.2012)