Hamburg - Die langjährige NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze soll für ihre Drehbuch-Affäre nach dem Willen der Anklage drei Jahre ins Gefängnis. Die 63-Jährige habe sich der Bestechlichkeit und Untreue schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk am Dienstag in ihrem Plädoyer vor dem Hamburger Landgericht. Heinze und zwei Mitangeklagte - ihr Ehemann und eine Filmproduzentin - hätten ein "System der Selbstbedienung auf Kosten der Gebührenzahler" geschaffen. Sie hätten vor allem "aus eigennützigen, wirtschaftlichen Motiven" gehandelt. Für Heinzes Mann und die Produzentin forderte die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen.

Heinzes Verteidiger hält dagegen eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten für angemessen. "Frau Heinze ging es wirklich darum, gute Filme zu machen", sagte Anwalt Gerd Benoit - und nicht, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, um Geld. "Es ist unstrittig, dass die Lust am Schreiben jedenfalls bei Frau Heinze das Hauptmotiv für ihr gesamtes Handeln war."

Benoit betonte, die Angeklagte habe vor Gericht ein weitreichendes Geständnis abgelegt. Die 63-Jährige hat zugegeben, unter den Decknamen "Marie Funder" und "Niklas Becker" Drehbücher von sich und ihrem Mann beim NDR eingeschleust zu haben.

"Scheinidentitäten"

Mit den Pseudonymen hätten Heinze und ihr Mann ihr Verwandtschaftsverhältnis verschleiern wollen, sagte Gädigk. Es seien "regelrechte Scheinidentitäten" mit eigens erfundenen Biografien aufgebaut worden. Gädigk sprach von einer "Unrechtsvereinbarung" der drei Angeklagten: "Hier war der Vorteil: Die nehmen mein Drehbuch, also kriegen die auch den Auftrag." Heinze und ihr Mann hätten die Drehbücher unter Pseudonym verkauft - und die Produzentin habe sicher sein können, dass der NDR die Stoffe auch verfilmt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Heinze eine sogenannte Amtsträgerin war. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs gelten verantwortliche Redakteure von ARD, ZDF und Deutschlandradio als "Amtsträger" und können damit bei der Annahme von Schmiergeldern wegen Bestechlichkeit bestraft werden - ebenso wie zum Beispiel Beamte.

Benoit sieht Heinze als ehemalige Fernsehspielchefin dagegen nicht als Amtsträgerin an: "Man kann doch nicht sagen, alles im NDR hat eine hoheitliche Funktion." Die 63-Jährige, betonte der Anwalt, sei in ihrer Zeit beim NDR für etwa 400 Filme verantwortlich gewesen: "Sie selbst hat unter Pseudonym nur zwei geschrieben, ihr Mann vier." Benoit sagte, normalerweise hätte er für Heinze eine Geldstrafe gefordert: "Aber da ist nichts mehr." (APA, 2.10.2012)