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Handgemenge zwischen Polizisten und Demonstranten vor dem Obersten Gerichtshof.

Foto: Reuters/MacGregor

London/Salem - Der Oberste Gerichtshof in London hat die Berufung des radikalen früheren Imams Abu Hamza gegen seine Auslieferung an die USA zurückgewiesen. Der Imam und seine vier Mitangeklagten dürften ausgeliefert werden, urteilten die Richter am Freitag. "Die Berufung der fünf Kläger muss zurückgewiesen werden. Daraus folgt, dass ihre Auslieferung in die Vereinigten Staaten umgehend erfolgen kann", hieß es in dem Urteil.

Hamza ist in den USA in elf Punkten angeklagt. Er hatte versucht, sich in Großbritannien gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu wehren, der eine Auslieferung bereits für rechtens erklärt hatte. Die Straßburger hatten im September ein Urteil bestätigt, dass eine mögliche Strafe gegen Hamza und die anderen vier weiteren mutmaßlichen Terroristen in den USA "nicht grob unverhältnismäßig" ausfallen würde.

Der aus Ägypten stammende einäugige Imam, bei dem ein Haken die rechte Hand ersetzt, hatte in der Moschee von Finsbury Park im Norden von London gepredigt. In Großbritannien wurde er bereits im Februar 2006 wegen Aufrufs zu Rassenhass und Mordanschlägen zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Die USA werfen Hamza vor, im Jahr 1998 an einer Geiselnahme im Jemen beteiligt gewesen zu sein. Außerdem werden ihm die Einrichtung eines Terrorcamps im US-Staat Oregon 2000 und 2001 und die Unterstützung terroristischer Anschläge in Afghanistan von 1999 bis 2001 zur Last gelegt. Bei einer Verurteilung muss Hamza mit lebenslanger Haft rechnen. (APA, 5.10.2012)