Bild nicht mehr verfügbar.

Snowboardlehrer fühlen sich durch das neue Vorarlberger Skischulgesetz diskriminiert, der Skilehrerverband wiegelt ab.

Foto: dapd/Chandler Burgess

Bregenz - Die Skischullobby im Land der Skipioniere hat viel zu tun: Sie kämpft gegen die Gebietskrankenkasse, die mit der Einforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aus Sicht des Skischulverbands die Skischulen in ihrer Existenz gefährdet. Sie muss zur Kenntnis nehmen, dass immer mehr Skilehrer das Recht auf selbstständige Erwerbstätigkeit ganz ohne Zugehörigkeit zu einer Skischule wahrnehmen. Und nun fordern auch noch Snowboardlehrer die gesetzliche Gleichstellung mit Skilehrern ein.

Keine Konzession für Snowboardlehrer

Das neue Skischulgesetz, seit September gültig, umfasst, so steht es im Gesetz, "alle Arten des Schilaufes, auch das Fahren auf schiähnlichen Sportgeräten". Den Umgang mit diesen Geräten dürfen aber nur Skischulen oder konzessionierte Skilehrer beibringen. Snowboardlehrer bekommen keine Konzession, musste Andreas Margotti erfahren. Der Antrag des diplomierten Snowboardlehrers und wurde abgelehnt. Über die Berufung wird der Unabhängige Verwaltungssenat entscheiden.

Eine Konzession bekomme nur, wer ein Diplom als Skilehrer vorweisen könne, sagt Erich Melmer, Obmann des Skischulverbands. Dem Verband, der gleichzeitig Skischulen und -lehrer vertritt, wurde von der Landesregierung die Verantwortung für die Ausbildung übertragen. In Vorarlberg wolle man höchsten Ansprüchen genügen, betont Melmer, eine Snowboardlehrerausbildung, auch wenn sie in der Bundessportakademie gemacht wurde, reiche nicht aus. "Wir haben uns der dualen Ausbildung verschrieben, jeder muss auch ein Skilehrerdiplom haben."

Wiener verstehen das nicht

Dieses Vorarlberger Spezifikum wolle man beibehalten, bekräftigt Günter Kraft, Sportreferent der Landesregierung. Eine Abkehr von diesem Prinzip würde das ganze "Gefüge durcheinanderbringen", glaubt auch Sportlandesrat Siegi Stemer (VP). Snowboarder könnten ja Spartenskischulen eröffnen, sind sich Stemer und Melmer einig. Voraussetzung für eine Spartenskischule sind ein eigenes Büro und ein eigener Sammelplatz. Dass Einzellehrer diese Kriterien nicht erfüllen können, versteht Landesrat Stemer. "Wir werden nun prüfen, ob wir vielleicht beim Anerkennungsverfahren einen Spielraum für die Snowboarder haben." Für Margotti, dessen Behördenverfahren von einer Gruppe Snowboardlehrern mitgetragen wird, steht fest: "Wir möchten die Gleichstellung mit den staatlichen Skilehrern im Gesetz."

"Kontrollorgane auf den Pisten"

Nicht akzeptieren will man im Land der hohen Qualitätsansprüche die jüngste Qualitätssicherungsinitiative der EU, den "Europäischer Berufsausweis" für Skilehrer. Zehn Länder, darunter auch Österreich, wollen den Ausweis einführen, Erich Melmer nicht. "Die Wiener wollen einfach nicht verstehen, dass Skischulgesetze Ländersache sind. So ein Ausweis kann doch unser Anerkennungsverfahren nicht ersetzen. Wer bei uns unterrichten will, muss die entsprechende Ausbildung vorweisen." Skilehrer aus anderen EU-Ländern müssen sich durch den Verband prüfen lassen.

Damit ja keiner schwarz unterrichtet, schickt der Verband diesen Winter "Kontrollorgane" auf die Pisten. (Jutta Berger, DER STANDARD, 11.10.2012)