Moskau - US-Pop-Ikone Madonna sieht sich nach einem Konzert in Russland mit einer Schadenersatzforderung in Höhe von umgerechnet 8,3 Millionen Euro konfrontiert. Ein Gericht in St. Petersburg begann am Donnerstag in Abwesenheit der Sängerin mit der Prüfung einer Klage wegen angeblicher "Schwulenpropaganda". Madonna hatte im August bei einem Auftritt in der Stadt zur Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlich Liebenden aufgerufen. Damit habe die Künstlerin die Gefühle Gläubiger verletzt, zitierte die Agentur Interfax aus einer Strafanzeige mehrerer BürgerInnen.

Die Sängerin hatte bei ihrem Konzert in St. Petersburg vor 25.000 Menschen in der Konzertarena gesagt, dass Lesben und Schwule wie jeder Mensch auf der Welt das Recht auf Gleichheit und Liebe haben. Konzertaufnahmen zeigten, wie sie auch auf dem nackten Rücken die Aufschrift "No Fear" trug. "Ich reise viel herum in der Welt und habe erlebt, dass die Menschen immer intoleranter werden. Aber wir können das ändern. Wir haben die Kraft", sagte Madonna vor der jubelnden Menge.

Forderung nach höherer Strafe

Die Sängerin hatte als Zeichen ihrer Solidarität mit den in Russland ausgegrenzten Schwulen und Lesben rosafarbene Armbänder verteilen lassen. Madonna rief ihre AnhängerInnen auf, zum Protest gegen Intoleranz die Hände mit den Armbändern zu heben. Doch im März trat in der TouristInnenmetropole ein umstrittenes Gesetz in Kraft, das öffentliches Reden über Lesben und Schwule unter Strafe stellt.

Das Gericht habe nun einen Brief mit den Vorwürfen an Madonnas Adresse in New York geschickt, teilte eine Justizsprecherin mit. Zu der nicht öffentlichen Prüfung der Klage sei kein Anwalt der Pop-Ikone erschienen. Einer der Madonna-GegnerInnen verteidigte die hohe Schadenersatzforderung. Die Strafe müsse "so hoch sein, dass die Sängerin über ihre Taten ins Grübeln komme", sagte er. (APA, red, 12.10.2012)